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Statusfeststellungsverfahren Formular Ehegatte

Ehe- oder Lebenspartner, die in einem Familienunternehmen mitarbeiten, unterliegen häufig nicht der Sozialversicherungspflicht. Trotzdem zahlen viele Betroffene regelmäßig Beiträge. In vielen Fällen haben sie aber trotz dieser Beitragszahlungen keinen Anspruch auf Leistungen der Versicherungen. Klarheit schafft ausschließlich eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.

 

Dafür muss das Statusfeststellungsverfahren Formular Ehegatte ausfüllen, der im Unternehmen mitarbeitet. Aber auch der Arbeitgeber muss in einem Fragebogen verschiedene Angaben zum Arbeitsverhältnis sowie seinem Unternehmen machen. Gemäß § 7a SGB IV kann den Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren durch Formular der Ehegatte selbst oder der Arbeitgeber stellen. Auch beide gemeinsam können den Antrag stellen.

Rechtsgrundlage

 

Die Rechtsgrundlage für eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bildet § 7a SGB IV. Darin ist festgelegt, dass jede Person einen Antrag stellen kann, wenn Zweifel am Sozialversicherungsstatus bestehen. Vorausgesetzt, es hat noch keine Prüfung in der Vergangenheit stattgefunden und es wurde noch keine Prüfung von Amts wegen eingeleitet.

 

Wurde bereits eine Prüfung von Amts wegen eingeleitet, entfällt eine Antragstellung für ein Statusfeststellungsverfahren. Das Formular wird Ehegatten in diesem Fall von der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeschickt. Dieses automatische Verfahren ist neben der Antragstellung auf ein Statusfeststellungsverfahren durch Formular für Ehegatten die einzige Möglichkeit den eigenen Sozialversicherungsstatus verbindlich feststellen zu lassen.

 

Eine obligatorische sozialversicherungsrechtliche Beurteilung findet bei mitarbeitenden Familienangehörigen seit 2008 grundsätzlich bei Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses statt. In diesem Fall muss kein Antrag auf Prüfung gestellt werden.

Grundlage für Statusfeststellungsverfahren ist Formular des Ehegatten

 

Für die Festlegung des Sozialversicherungsstatus ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig. Sie wertet im Statusfeststellungsverfahren das Formular des Ehegatten und auch die Angaben des Arbeitgebers aus. Nach Abschluss der Prüfung erhält der Antragsteller einen Bescheid über den ermittelten Status. Gegen den Bescheid kann Widerspruch, später auch Klage eingelegt werden.

 

Weil die Angaben für das Statusfeststellungsverfahren im Formular des Ehegatten eine wichtige Rolle spielen, ist es immer sinnvoll, sich vorher beraten zu lassen. So lassen sich Verfahrensfehler oder spätere Rechtsstreitigkeiten vermeiden.