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Statusfeststellungsverfahren Erfahrungen

Bei einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund handelt es sich in den meisten Fällen um Einzelfallentscheidungen. Deshalb sollten bei einem Statusfeststellungsverfahren Erfahrungen von Bekannten oder Arbeitskollegen niemals direkt auf das eigene Verfahren übertragen werden. Das liegt daran, dass bei einer Statusüberprüfung immer sehr viele verschiedene persönliche Umstände des Antragstellers berücksichtigt werden. Es kann also vorkommen, dass ein Antragsteller in seinem eigenen Statusfeststellungsverfahren Erfahrungen macht, die trotz einiger Übereinstimmungen zu einem anderen Fall nicht verallgemeinert werden können.

 

Wer zu einem Personenkreis gehört, der häufig von Unklarheiten bei der Sozialversicherungspflicht betroffen ist, hat vermutlich auch unter seinen Kollegen und Bekannten Personen mit der gleichen Problematik. Einige von denen haben mitunter bereits mit einem Statusfeststellungsverfahren Erfahrungen gesammelt. Auf das eigene Statusfeststellungsverfahren Erfahrungen und Erkenntnisse dieser Freunde und Bekannten zu übertragen, wird gerne gemacht, ist aber problematisch. Dieses Verfahren führt nämlich häufig zu Problemen oder falschen Erwartungen an das eigene Anfrageverfahren.

 

Warum für Statusfeststellungsverfahren Erfahrungen von Bekannten nicht übernehmen?

Bei der Antragstellung für ein Anfrageverfahren müssen der Arbeitgeber und sein Arbeitnehmer viele verschiedene Angaben zum Unternehmen, zur eigenen Person und auch zu weiteren Arbeitsverhältnissen machen. Insgesamt müssen auf diese Weise sehr viele Angaben gemacht werden, die von Person zu Person sehr unterschiedlich ausfallen können. Jede dieser Angaben kann jedoch einen entscheidenden Einfluss auf die Gesamtbeurteilung der Sozialversicherungspflicht eines Antragstellers haben. Es ist daher äußerst leichtfertig für ein Statusfeststellungsverfahren Erfahrungen von einem Einzelfall auf den anderen zu übertragen. Auch wenn es in einigen, vielleicht sogar vielen Punkten Übereinstimmungen gibt.

 

Bei Statusfeststellungsverfahren Erfahrungen unabhängiger Berater nutzen

Statt für ein Statusfeststellungsverfahren Erfahrungen anderer Betroffener zu nutzen, sollten Antragsteller für das eigene Statusfeststellungsverfahren auf Erfahrungen unabhängiger Beratungsangebote zurückgreifen. Hierbei werden sie von Rechtsanwälten und Steuerberatern unterstützt und beraten, die bereits Erfahrungen mit vielen Verfahren gesammelt haben und so einen Einzelfall besser einordnen und beurteilen können.