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Statusfeststellungsverfahren Checkliste

Bevor Geschäftsführer, mitarbeitende Gesellschafter und mitarbeitende Familienangehörige einen Antrag auf Statusfeststellung nach SGB IV § 7a stellen, empfiehlt es sich einen Fachanwalt Sozialrecht aufzusuchen und folgende Statusfeststellungsverfahren Checkliste zu bearbeiten:

  • tragen Sie selbst das Unternehmerrisiko und haben möglicherweise auch eigenes Kapital ins Unternehmen investiert?
  • unterliegen keinen Weisungen hinsichtlich Ort, Zeit und Art ihrer Beschäftigung
  • halten Sie Anteile am Unternehmen
  • wie ist das Stimmrecht geregelt
  • besteht ein schriftlicher Arbeitsvertrag / sollte dringend gestaltet werden
  • besteht eine Befreiung vom § 181 BGB (Selbstkontrahierung)
  • Welche Vertretungsbefugnisse sind vorhanden
  • familiär gerpägte GmbH, bei der Familienmitglieder und der Gesellschafter-Geschäftsführer mehr als 50% der Anteile an der GmbH halten
  • Gesellschafter-Geschäftsführer ist der Einzige mit notwendigen Branchenkenntnissen
  • Gesellschafter-Geschäftsführer war vor Entstehung der GmbH Inhaber eines gewerblichen Einzelunternehmen, das in die GmbH eingebracht wurde
  • Gesellschafter- Geschäftsführer ist an Weisungen der Gesellschafterversammlung nicht gebunden und übt seine Tätigkeit frei von Weisungen der Gesellschafter aus