Statusfeststellungsverfahren Checkliste
Bevor Geschäftsführer, mitarbeitende Gesellschafter und mitarbeitende Familienangehörige einen Antrag auf Statusfeststellung nach SGB IV § 7a stellen, empfiehlt es sich einen Fachanwalt Sozialrecht aufzusuchen und folgende Statusfeststellungsverfahren Checkliste zu bearbeiten:
- tragen Sie selbst das Unternehmerrisiko und haben möglicherweise auch eigenes Kapital ins Unternehmen investiert?
- unterliegen keinen Weisungen hinsichtlich Ort, Zeit und Art ihrer Beschäftigung
- halten Sie Anteile am Unternehmen
- wie ist das Stimmrecht geregelt
- besteht ein schriftlicher Arbeitsvertrag / sollte dringend gestaltet werden
- besteht eine Befreiung vom § 181 BGB (Selbstkontrahierung)
- Welche Vertretungsbefugnisse sind vorhanden
- familiär gerpägte GmbH, bei der Familienmitglieder und der Gesellschafter-Geschäftsführer mehr als 50% der Anteile an der GmbH halten
- Gesellschafter-Geschäftsführer ist der Einzige mit notwendigen Branchenkenntnissen
- Gesellschafter-Geschäftsführer war vor Entstehung der GmbH Inhaber eines gewerblichen Einzelunternehmen, das in die GmbH eingebracht wurde
- Gesellschafter- Geschäftsführer ist an Weisungen der Gesellschafterversammlung nicht gebunden und übt seine Tätigkeit frei von Weisungen der Gesellschafter aus