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Statusfeststellungsverfahren Bescheid

Personen, deren Sozialversicherungsstatus nicht eindeutig ist, können bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Im Laufe des Verfahrens prüft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, ob der Antragsteller bestimmte Kriterien für einen gewünschten Sozialversicherungsstatus erfüllt. Der Antrag kann vom betroffenen Arbeitnehmer oder auch von dessen Arbeitgeber gestellt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass beide gemeinsam den Antrag stellen.

Um zu prüfen, ob die erforderlichen Kriterien für einen Sozialversicherungsstatus erfüllt werden, müssen sowohl der Arbeitnehmer als auch dessen Arbeitgeber in einem Antragsformular umfassende Angaben zum Arbeitsverhältnis machen. Am Ende erhält der Antragsteller des Statusfeststellungsverfahren einen Bescheid, in dem ihm der festgestellte Sozialversicherungsstatus mitgeteilt wird.

Mittel gegen StatusfeststellungsverfahrenBescheid

Endet das Statusfeststellungsverfahren mit einem Bescheid, an dem der Antragsteller Zweifel hat, kann er gegen den Bescheid des Statusfeststellungsverfahrens Widerspruch erheben. Lässt sich auch in dem Widerspruchsverfahren keine Einigung über den Bescheid des Statusfeststellungsverfahrens erzielen, ist in einem weiteren Schritt auch eine Klage vor einem Sozialgericht möglich.

Gültigkeit bei allen Sozialversicherungsträgern

Wird am Ende des Statusfeststellungsverfahrens der Bescheid vom Antragsteller anerkannt, ist der festgelegte Sozialversicherungsstatus gegenüber allen Sozialversicherungsträgern rechtsgültig und bindend. Auf diese Weise erhält der Antragsteller mit dem Bescheid eines Statusfeststellungsverfahrens Rechtssicherheit für seine Leistungsansprüche und auch Gewissheit über seine Beitragspflichten zur Sozialversicherung.

Ohne einen verbindlichen Bescheid aus einem Statusfeststellungsverfahren kann es Betroffenen im Zweifelsfall geschehen, dass ihnen Leistungen von den Sozialversicherungsträgern verweigert werden oder dass sie bei einer späteren Betriebsprüfung durch einen Sozialversicherungsträger Versicherungsbeiträge nachzahlen müssen.

Beide Fälle treten vor allem dann auf, wenn die Sozialversicherungsbeiträge in der unbestätigten Annahme eines Sozialversicherungsstatus falsch gezahlt werden und sich zu einem späteren Zeitpunkt diese Annahme tatsächlich als falsch herausstellt. Mit dem verbindlichen Bescheid eines Statusfeststellungsverfahrens lassen sich solche Situationen vermeiden. Außerdem besteht bei einem unklaren Sozialversicherungsstatus immer auch die Möglichkeit der Sozialversicherungsfreiheit und damit die Chance, in eine private Krankenversicherung und Altersvorsorge zu wechseln.