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Statusfeststellungsantrag

Mithilfe des Antrags auf ein Statusfeststellungsverfahren (Statusfeststellungsantrag) können ein Unternehmer und/oder sein Angestellter eine Überprüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status des Mitarbeiters einfordern. Er ist besonders relevant für

  • (Gesellschafter-) Geschäftsführer und
  • Selbstständige.

Ziele eines Statusfeststellungsantrags

Bei einem Statusfeststellungsantrag geht es darum, eine eindeutige und rechtlich verbindliche Aussage darüber zu erhalten, ob die betreffende Person zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet ist oder nicht. Günstigstenfalls wird eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht erwirkt. In diesem Fall führt die Entscheidung anhand des Statusfeststellungsantrags dazu, dass der Mitarbeiter oder Geschäftsführer keine Sozialabgaben mehr zahlen muss. Zu Unrecht eingezahlte Beiträge können innerhalb bestimmter zeitlicher Grenzen auch zurückgefordert werden.
Gleichzeitig gewinnt die Person, für die der Statusfeststellungsantrag gestellt wird, Rechtssicherheit darüber, ob im Bedarfsfall eine Auszahlung von Sozialleistungen zu erwarten wäre. Denn die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge führt keineswegs automatisch zu einem Recht auf Sozialleistungen. Die bittere Wahrheit ist: Selbst wenn die Beiträge jahrelang regelmäßig gezahlt worden sind, kann der Staat die Leistungsauszahlung verweigern, wenn festgestellt wird, dass zur Zeit der Beitragszahlung keine entsprechende Verpflichtung bestand.

Abläufe bei einem Statusfeststellungsantrag

  • Das Formular für den Statusfeststellungsantrag trägt die Nummer V027 und findet sich als PDF zum Download auf der Website der Deutschen Rentenversicherung Bund. Es muss sorgfältig ausgefüllt werden – am besten mit Unterstützung eines professionellen Beraters – und dann an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin geschickt werden.
  • Die Clearingstelle prüft alle Einzelheiten des konkreten Falles sorgfältig.
  • Nach etwa vier Wochen teilt sie dem Antragsteller auf dem Schriftweg ihre Entscheidung mit, ob ein abhängiges (sozialversicherungspflichtiges) Beschäftigungsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.
  • Gegen die Entscheidung kann der Antragsteller in Widerspruch gehen.
  • Bleibt der Widerspruch gegen das Ergebnis des Statusfeststellungsantrags ohne Erfolg, so ist als letztes Mittel die Einreichung einer Klage vor dem zuständigen Sozialgericht möglich. Sowohl der Widerspruch als auch die Klage haben eine aufschiebende Wirkung.