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Formular zum Statusfeststellungsverfahren

Wer eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durchführen lassen möchte, muss dafür in der Regel ein Formular zum Statusfeststellungsverfahren ausfüllen. Je nach Art des Verfahrens und Personenkreis des Antragstellers werden dabei mitunter unterschiedliche Formulare zum Statusfeststellungsverfahren benötigt.

Grundsätzlich sollte eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung immer dann beantragt werden, wenn Zweifel am eigenen Sozialversicherungsstatus oder am Status eines Angestellten auftreten. Das ist vor allem bei den folgenden Personengruppen besonders oft der Fall:

  • Gesellschaftergeschäftsführer
  • Mitarbeitende Familienangehörige und Abkömmlinge des Arbeitgebers
  • Fremdgeschäftsführer
  • Vorstände von Aktiengesellschaften
  • Mitarbeitende Gesellschafter
  • Bestimmte Gruppen von Selbstständigen

Formular zum Statusfeststellungsverfahren nötig?

Zum Statusfeststellungsverfahren wird grundsätzlich ein Formular benötigt. Darin müssen nämlich die notwendigen Angaben zu einem Auftrags- oder Arbeitsverhältnis gemacht werden, anhand derer der Sozialversicherungsstatus einer Person bestimmt wird. Je nach Art des Verfahrens werden unterschiedliche Anträge benötigt. Folgende Verfahren kommen nach § 7a SGB IV grundsätzlich in Frage:

  • Fakultatives oder Anfrageverfahren
  • Obligatorisches Verfahrens

Die beiden Verfahren unterscheiden sich hauptsächlich in der Form der Einleitung des Verfahrens. Das fakultative Verfahren kann von jeder Person beantragt werden, die Zweifel an ihrem Sozialversicherungsstatus hat. Obligatorische Verfahren werden grundsätzlich von Amts wegen zum Beispiel durch die Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung Bund eingeleitet, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Wann wird welches Formular zum Statusfeststellungsverfahren benötigt?

Ein Antrag zum fakultativen Statusfeststellungsverfahren wird mit Formular V027 der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt. Zusätzlich muss eine Anlage beigefügt werden, in der verschiedene Angaben zum Auftrags-/Beschäftigungsverhältnis gemacht werden müssen. Je nach Personengruppe, bzw. Beschäftigungsverhältnis muss dabei eines der folgenden drei Formulare zum Antrag auf Statusfeststellungsverfahren verwendet werden:

  • C0031 – Beschreibung des Auftragsverhältnisses
  • C0032 – für Gesellschafter / Geschäftsführer einer GmbH
  • C0033 – für mitarbeitende Angehörige

Formulare zum obligatorischen Statusfeststellungsverfahren werden den betroffenen Personen in der Regel direkt von der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeschickt. Sie müssen dann gewöhnlich für einen Antrag zum Statusfeststellungsverfahren kein weiteres Formular ausfüllen.