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Deutsche Rentenversicherung Antrag Statusfeststellungsverfahren

Die Deutsche Rentenversicherung bearbeitet jeden Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren über ihre Clearingstelle. Diese befindet sich in Berlin und ist seit Juni 2010 bundesweit die einzige Behörde, die Statusfeststellungsverfahren durchführen darf.

Antrag Statusfeststellungsverfahren: Deutsche Rentenversicherung Bund trifft Entscheidung

Bei einem Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren an die Deutsche Rentenversicherung geht es immer darum, durch die zuständige Clearingstelle eindeutig feststellen zu lassen, ob eine abhängige (und damit sozialversicherungspflichtige) Beschäftigung vorliegt oder nicht. Der sozialversicherungsrechtliche Status ist außerdem maßgebend dafür, ob eine Person im Bedarfsfall zum Bezug von Sozialleistungen berechtigt ist. Eine fehlende Verpflichtung zur Beitragszahlung entbindet nämlich – laut aktueller Rechtssprechung durch das Bundessozialgericht – den Staat von der Pflicht zur Leistungsauszahlung, selbst wenn die Beiträge trotzdem jahrelang eingezahlt worden sind.

Ein Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren an die Deutsche Rentenversicherung lohnt sich vor allem für folgende Personenkreise:

a) Geschäftsführer bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer in GmbHs

Zehntausende von Geschäftsführern zahlen in Deutschland Sozialabgaben, obwohl sie dazu nicht verpflichtet wären. Ihre besondere Position im Unternehmen sorgt oft für Unklarheit hinsichtlich ihres sozialrechtlichen Status. So handeln sie zwar einerseits nicht weisungsgebunden, verfügen aber andererseits über einen Anstellungsvertrag. Mithilfe eines Antrags auf ein Statusfeststellungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung Bund gewinnen sie Gewissheit und vor allem Rechtssicherheit. Diese Information kann ihnen einerseits im Falle einer Befreiung von der Sozialversicherungspflicht erhebliche finanzielle Vorteile bringen – nämlich das zukünftige Einsparen von Sozialabgaben und die Möglichkeit, zu Unrecht gezahlte Beiträge zurückzufordern – und liefert ihnen andererseits eine verlässliche Aussage darüber, ob sie im Ernstfall mit Sozialleistungen rechnen können oder nicht.

b) Selbstständige

Für Selbstständige dient der Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren an die Deutsche Rentenversicherung vor allem dazu, eine sogenannte Scheinselbstständigkeit auszuschließen. Diese ist ein ernstzunehmendes Problem und kann, wenn die Behörden dahinter kommen, empfindliche Nachzahlungsforderungen vor allem an den Auftraggeber zur Folge haben. Falls ein Vorsatz nachgewiesen werden kann, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre! Im Zweifelsfall sollte deswegen der Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren an die Deutsche Rentenversicherung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden.