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Antrag Statusfeststellung Rentenversicherung

Antrag auf Statusfeststellung: Rentenversicherung hat Clearingstelle eingerichtet

Für Gesellschafter und Geschäftsführer, aber auch für mitarbeitende Familienangehörige und Selbstständige ist der Antrag auf Statusfeststellung bei der Rentenversicherung ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Befreiung aus der Sozialversicherungspflicht. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat hierfür im Jahr 2005 eine Clearingstelle eingerichtet. Diese Clearingstelle mit Sitz in Berlin ist nun bundesweit für die Bearbeitung der Anträge auf Statusfeststellung an die Rentenversicherung zuständig.

Abläufe bei einem Antrag auf Statusfeststellung an die Rentenversicherung

  1. Der Antrag auf Statusfeststellung wird bei der Rentenversicherung vom Arbeitgeber oder vom Mitarbeiter oder von beiden gemeinsam eingereicht.
  2. Die Clearingstelle prüft alle für den konkreten Einzelfall wichtigen Details.
  3. Nach etwa vier Wochen teilt sie dem Antragsteller bzw. den Antragstellern die Entscheidung schriftlich mit.
  4. Gegen diese Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.
  5. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, dann kann beim zuständigen Sozialgericht Klage eingereicht werden.

Was beinhaltet der Antrag auf Statusfeststellung an die Rentenversicherung?

Der Antrag auf Statusfeststellung an die Rentenversicherung umfasst zunächst einmal einen mehrseitigen Fragebogen. Dieser beschäftigt sich vor allem mit der Art und Weise der Mitarbeit sowie mit der Beziehung zu den verschiedenen Sozialversicherungsträgern in Vergangenheit und Gegenwart.
Am Ende des Formulars muss angegeben werden, ob der Antragsteller die Feststellung einer abhängigen (sozialversicherungspflichtigen) oder selbstständigen (sozialversicherungsfreien) Beschäftigung wünscht. Außerdem sind dem Antrag auf Statusfeststellung an die Rentenversicherung verschiedene Anlagen beizufügen, beispielsweise Kopien des Anstellungsvertrags sowie – bei Kapitalgesellschaften – des Gesellschaftsvertrags.

Warum ist beim Antrag auf Statusfeststellung an die Rentenversicherung eine professionelle Beratung wichtig?

Gerade für Gesellschafter und Geschäftsführer geht es beim Antrag auf Statusfeststellung an die Rentenversicherung um sehr viel. Denn wenn die Befreiung aus der Sozialversicherungspflicht gelingt, dann können nicht nur Kosten für die nachfolgende Zeit eingespart werden, sondern auch zu Unrecht eingezahlte Beiträge zurückgefordert werden. Rückzahlungen im fünfstelligen Bereich sind dabei durchaus keine Seltenheit. Das Ergebnis der Clearingstelle ist rechtlich bindend für alle beteiligten Sozialversicherungsträger und neuerdings auch die ARGE. Umso wichtiger ist es also, dass der Antrag auf Statusfeststellung an die Rentenversicherung sorgfältig bearbeitet wird und dass unnötige Fehler vermieden werden.