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Antrag Statusfeststellung Gesellschafter-Geschäftsführer

Der Antrag auf Statusfeststellung ist für Gesellschafter-Geschäftsführer von besonderer Relevanz. Denn gerade beim Führungspersonal ist es oft nicht eindeutig, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt oder nicht.

Antrag Statusfeststellung: Gesellschafter-Geschäftsführer gewinnen Rechtssicherheit

Für Gesellschafter-Geschäftsführer bringt der Antrag auf Statusfeststellung in erster Linie Rechtssicherheit hinsichtlich ihres sozialversicherungsrechtlichen Status. Dieser wird danach bestimmt, ob sich die betreffende Person in einer abhängigen Beschäftigung befindet oder nicht. Eine abhängige Beschäftigung lässt sich daran festmachen, dass der Mitarbeiter hinsichtlich

  • der Art, des Inhalts und des Umfangs der Tätigkeit
  • des Ortes des Dienstausübung
  • des Zeitpunkts der Dienstausübung

weisungsgebunden handelt. Ein Arbeitnehmer in abhängiger Beschäftigung hat in der Regel keinen maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke des Unternehmens.

Die Grenzen zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit verschwimmen jedoch häufig beim Gesellschafter-Geschäftsführer. Der Antrag auf Statusfeststellung soll deswegen Klarheit schaffen und somit für Rechtssicherheit sorgen. Die Entscheidung der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist für alle beteiligten Sozialversicherungsträger und auch für die Bundesagentur für Arbeit rechtlich bindend.

Vorteile des Antrags auf Statusfeststellung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Für Gesellschafter-Geschäftsführer bringt der Antrag auf Statusfeststellung einige erhebliche Vorteile mit sich – zumindest dann, wenn er in einer Befreiung von der Sozialversicherungspflicht resultiert:

1. Sofortige Erhöhung des Nettoeinkommens

Wird mittels des Antrags auf Statusfeststellung festgestellt, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht zur Zahlung von Sozialabgaben verpflichtet ist, so entfallen die Beitragszahlungen mit sofortiger Wirkung. Dies macht sich natürlich umgehend in einer Erhöhung des Nettoeinkommens bemerkbar.

2. Möglichkeit der Rückforderung

Führt der Antrag auf Statusfeststellung für den Gesellschafter-Geschäftsführer zu einer Befreiung von der Sozialversicherungspflicht, so kann er außerdem zu Unrecht eingezahlte Beiträge zurückfordern. Dies ist für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren möglich. Nicht selten kommen dem Betroffenen dabei Beträge in fünfstelliger Höhe wieder zugute.