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Antrag Statusfeststellung DRV

Wenn es um die Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status einer Person geht, so muss ein Antrag auf eine Statusfeststellung an die DRV (Deutsche Rentenversicherung) gestellt werden.

Für wen ist ein Antrag auf Statusfeststellung bei der DRV sinnvoll?

Der Antrag auf Statusfeststellung bei der DRV ist dann sinnvoll, wenn Zweifel hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht bestehen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn nicht ganz klar ist, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis besteht oder nicht. Meistens sind Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer davon betroffen: Sie haben einerseits einen Anstellungsvertrag mit dem Unternehmen, sind aber andererseits maßgeblich an den wichtigen Entscheidungsprozessen beteiligt und können frei handeln – sind also nicht an Weisungen gebunden, was den Inhalt und den Umfang der Tätigkeit sowie den Ort und die Zeit der Ausübung angeht.

Welche Vorteile bringt ein Antrag auf Statusfeststellung bei der DRV mit sich?

Die Clearingstelle in Berlin ist dafür zuständig, alle eingehenden Anträge auf Statusfeststellung an die DRV zu prüfen, und zwar bundesweit. Ihre Entscheidung ist für alle beteiligten Sozialversicherungsträger und auch für die Bundesagentur für Arbeit rechtlich bindend. Insofern schafft die Clearingstelle durch ihre Bearbeitung des Antrags auf Statusfeststellung an die DRV eine zuverlässige Rechtssicherheit.

Der Antrag auf Statusfeststellung an die DRV ist der erste Schritt zu einer Befreiung aus der Sozialversicherungspflicht. Sollte sich herausstellen, dass der betreffende Mitarbeiter nicht abhängig beschäftigt ist, so kann er die zu Unrecht eingezahlten Sozialabgaben für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren zurückfordern. Nicht selten erfolgen dann Rückzahlungen in fünf- oder sechsstelliger Höhe.

Darüber hinaus kann der Bescheid, der auf den Antrag auf Statusfeststellung an die DRV erfolgt, auch eine wichtige Entscheidungsgrundlage für zusätzliche Maßnahmen für die Altersvorsorge sein. Denn wenn keine Sozialversicherungspflicht besteht, dann hat der Beschäftigte auch kein Anrecht auf eine gesetzliche Rente – nicht einmal dann, wenn er über viele Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. In diesem Falle bietet sich der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge – am besten in der Sonderform der Geschäftsführerversorgung – an, um eventuell drohenden Versorgungslücken im Alter vorzubeugen.