Statusfeststellungsverfahren Formulare und Anträge
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Für ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV brauchen Sie genau einen Antrag und je nach Fall eine oder zwei Anlagen. Der Antrag ist der Vordruck V0027 „Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus". Die Anlage C0031 beschreibt das Auftragsverhältnis und gehört in praktisch jeden Antrag; C0032 kommt hinzu, wenn es um einen Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH geht, C0033 bei mitarbeitenden Angehörigen. Alle Vordrucke stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund bereit, und das Verfahren selbst kostet nichts.
Welche Formulare braucht das Statusfeststellungsverfahren?
Das Formularpaket zur Statusfeststellung besteht aus fünf Vordrucken, von denen Sie nie alle gleichzeitig benötigen:
- V0027 — „Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus". Das ist der eigentliche Antrag, den Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam ausfüllen. Was das Formular im Einzelnen abfragt, zeigt der ausführliche Ratgeber zum Antragsformular V0027.
- V0028 — „Erläuterungen zum Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus". Die amtliche Ausfüllhilfe: allgemeine Hinweise zum Verfahren, Erklärungen zu den einzelnen Fragen und Auszüge aus den Gesetzestexten. Ausführlich beschrieben unter Erläuterungen V0028.
- C0031 — „Beschreibung des Auftragsverhältnisses zum Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus". Die Anlage, in der die Tätigkeit selbst geschildert wird. Details unter Anlage C0031.
- C0032 — die Anlage für Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH sowie für mitarbeitende Kommanditisten einer KG oder GmbH & Co. KG. Siehe Anlage C0032.
- C0033 — die Anlage für mitarbeitende Angehörige. Siehe Anlage C0033.
Alle fünf Vordrucke werden von der Deutschen Rentenversicherung Bund herausgegeben und gehen an die dortige Clearingstelle. Das gilt auch für die Anlagen, obwohl ihre Nummerierung mit dem Buchstaben C an einen Krankenkassen-Vordruck erinnert.
Zwei Namensänderungen führen regelmäßig zu Verwirrung. Der Antrag wird oft noch als „V027" bezeichnet — die amtliche Nummer ist vierstellig, also V0027. Und er hieß früher „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status": Seit der Reform des § 7a SGB IV zum 1. April 2022 wird nur noch der Erwerbsstatus festgestellt, also die Frage, ob eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Über die Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen entscheidet danach die Krankenkasse als Einzugsstelle. Den Ablauf des Verfahrens erklärt die Übersichtsseite zum Statusfeststellungsverfahren.
Welches Formular gilt für welchen Fall?
Welche Anlagen zum Antrag gehören, richtet sich nicht nach der Branche, sondern nach der Stellung der Person, deren Status geklärt werden soll.
| Ihre Situation | Antrag | Zusätzliche Anlagen |
|---|---|---|
| Freier Mitarbeiter, Honorarkraft, Auftragnehmer | V0027 | C0031 |
| Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH oder UG | V0027 | C0031 und C0032 |
| Mitarbeitender Kommanditist einer KG oder GmbH & Co. KG | V0027 | C0031 und C0032 |
| Mitarbeitender Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling | V0027 | C0031 und C0033 |
| Tätigkeit noch nicht aufgenommen | V0027 mit Kreuz bei § 7a Abs. 4a | C0031 |
| Mehrere gleichartige Auftragsverhältnisse | C0050 oder C0051 | erst nach einer Einzelfallentscheidung |
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C0031 ist dabei der Regelfall und nicht die Ausnahme: Ohne die Beschreibung des Auftragsverhältnisses fehlt der Clearingstelle die Grundlage für ihre Gesamtwürdigung. C0032 und C0033 treten hinzu, sie ersetzen C0031 nicht.
Kurz beantwortet: welche Formulare
Immer den Antrag V0027 plus die Anlage C0031 zur Beschreibung des Auftragsverhältnisses. Bei Gesellschaftern und Geschäftsführern einer GmbH kommt C0032 hinzu, bei mitarbeitenden Angehörigen C0033.
Beide. Die Erläuterungen V0028 sehen vor, dass Antrag und Anlagen „von Auftragnehmer und Auftraggeber gemeinsam vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden" sollen; unterschreiben muss ihn mindestens einer der beiden.
Formulare für Gesellschafter-Geschäftsführer und mitarbeitende Angehörige
Bei Gesellschafter-Geschäftsführern entscheidet nicht der Arbeitsalltag über den Status, sondern die Rechtsmacht in der Gesellschaft — und genau die fragt C0032 ab. Die Erläuterungen V0028 sagen dazu ausdrücklich: Wenn der Antragsteller Gesellschafter-Geschäftsführer, Fremdgeschäftsführer oder mitarbeitender Gesellschafter einer GmbH ist, „kommt es entscheidend auf die Rechtsmachtverhältnisse innerhalb der jeweiligen Gesellschaft an. Um diese beurteilen zu können, sind vollständige ergänzende Angaben im C0032 unbedingt erforderlich."
Praktisch heißt das: Beteiligungshöhe, Stimmrechte, Regelungen des Gesellschaftsvertrags und eine etwaige Sperrminorität gehören vollständig in die Anlage, und der Gesellschaftsvertrag gehört in Kopie dazu. Lücken an dieser Stelle führen nicht zu einer wohlwollenden Entscheidung, sondern zu einer Nachfrage — und damit zu einem längeren Verfahren. Welche Kriterien die Clearingstelle daraus ableitet, behandelt der Ratgeber zum Statusfeststellungsverfahren für Gesellschafter und Geschäftsführer.
Für mitarbeitende Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge gilt dasselbe mit C0033. Auch hier ist V0028 deutlich: Der Erwerbsstatus mitarbeitender Angehöriger „kann nur beurteilt werden, wenn vollständige Angaben im C0033 vorliegen". Was dabei geprüft wird, steht im Ratgeber zum Statusfeststellungsverfahren für mitarbeitende Familienangehörige.
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Formulare für Geschäftsführer und Angehörige
Den Antrag V0027, die Anlage C0031 und zusätzlich die Anlage C0032. Der Gesellschaftsvertrag ist in Kopie beizufügen, weil die Rechtsmachtverhältnisse den Status entscheiden.
V0027 und C0031 wie immer, dazu die Anlage C0033 für mitarbeitende Angehörige. Ohne vollständige Angaben in C0033 kann die Clearingstelle den Erwerbsstatus nicht beurteilen.
Die zwei Wege in das Verfahren — und wer die Formulare bekommt
Ein Statusfeststellungsverfahren kann auf zwei Wegen beginnen, und davon hängt ab, ob Sie die Formulare selbst besorgen oder zugeschickt bekommen.
Der Antrag auf eigene Initiative. § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV lautet: „Die Beteiligten können bei der Deutschen Rentenversicherung Bund schriftlich oder elektronisch eine Entscheidung beantragen, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt." Hier holen Sie sich V0027 und die passende Anlage selbst und reichen sie ein.
Die Anfrage über die Krankenkasse. § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV verpflichtet die Einzugsstelle — also die Krankenkasse — zu einem Antrag, „wenn sich aus der Meldung des Arbeitgebers (§ 28a) ergibt, dass der Beschäftigte Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling des Arbeitgebers oder geschäftsführender Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist". Der Arbeitgeber setzt dazu in der Anmeldung ein Statuskennzeichen: „1" für Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling, „2" für den geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter. Die Krankenkasse leitet die Meldung weiter, und die Deutsche Rentenversicherung Bund leitet die Ermittlungen ein, indem sie die Feststellungsbögen von sich aus versendet. Ausgefüllt werden müssen sie genauso wie im Antragsverfahren.
Drei Punkte werden dabei häufig falsch dargestellt:
- Es ist die Krankenkasse, die den Antrag stellen muss — die Rentenversicherung wird nicht „von Amts wegen" tätig, sondern auf diesen Antrag hin. Welche Rolle die Krankenkasse im Verfahren sonst hat, behandelt die Seite zur Rolle der Krankenkasse.
- Der Kreis ist eng gezogen. Erfasst ist der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH (einschließlich der UG) sowie Ehegatte, Lebenspartner und Abkömmling des Arbeitgebers. Ein Fremdgeschäftsführer ohne Beteiligung und ein mitarbeitender Gesellschafter ohne Geschäftsführerstellung lösen das Verfahren nicht aus — sie können aber jederzeit selbst einen Antrag stellen.
- Ausgelöst wird es nur durch die erstmalige Anmeldung der Beschäftigung. Wer erst im Laufe eines bestehenden Arbeitsverhältnisses in diesen Personenkreis hineinwächst, etwa durch eine spätere Bestellung zum Geschäftsführer, bekommt keine Formulare zugeschickt.
Für die Zuordnung der Formulare macht der Weg keinen Unterschied. Für Ihre Beiträge macht er einen erheblichen:
Welche Angaben und Unterlagen der Antrag verlangt
Der Antrag V0027 ist in sechzehn Abschnitte gegliedert und fragt weit mehr als Namen und Adressen ab: Angaben zu Auftragnehmer und Auftraggeber, zum Auftragsverhältnis, zu einem etwaigen Verwandtschaftsverhältnis, zur Tätigkeit innerhalb einer GmbH oder KG, zur Beteiligung Dritter im Dreiecksverhältnis, zu weiteren laufenden Verfahren, zum Krankenkassenverhältnis des Auftragnehmers sowie zu Beteiligungen und Mitgliedschaften in Unternehmen.
Eine Angabe verdient besondere Aufmerksamkeit: In den Erklärungen am Ende kreuzen Sie an, was festgestellt werden soll — dass „eine Beschäftigung vorliegt" oder dass „eine selbständige Tätigkeit vorliegt". Das ist kein Formalismus, sondern Ihr Antragsziel.
Ohne Unterlagen entscheidet die Clearingstelle nicht. Der Antrag sagt das bei den Verträgen selbst: Ohne diese Unterlagen „kann über den Erwerbsstatus nicht entschieden werden".
Für einige Berufsgruppen kommen eigene Nachweise hinzu, die die Erläuterungen V0028 einzeln aufführen: die Fahrlehrer- und Fahrschulerlaubnis bei Fahrlehrern, die Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz oder die Gemeinschaftslizenz bei Frachtführern und Kurierfahrern, der Franchisevertrag bei Franchisenehmern, Engagement-, Spielzeit- oder Gastspielvertrag bei Theaterschaffenden und Orchestermitgliedern, Aktionsvereinbarungen bei Promotern, die Konzession bei Taxifahrern und Sponsoren- oder Saisonverträge bei Vertragssportlern.
Wie stark die Vollständigkeit der Unterlagen die Bearbeitungszeit bestimmt, zeigt der Ratgeber zu Ablauf, Dauer und Mitwirkung im Statusfeststellungsverfahren.
Wie und wo Sie den Antrag einreichen
Beide Wege sind zulässig, und das steht schon im Gesetz: § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV lässt den Antrag „schriftlich oder elektronisch" zu. Die Deutsche Rentenversicherung bietet V0027 selbst als Online-Formular an, mit der Möglichkeit, zwischenzuspeichern und Nachweise digital hochzuladen. Wer den Papierweg vorzieht, füllt den Vordruck am Rechner aus, druckt ihn, unterschreibt und schickt ihn an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Die Vordrucke selbst stehen auf der Website der Deutschen Rentenversicherung im Bereich Formulare und Anträge, gebündelt im Formularpaket zur Statusfeststellung.
Gebühren fallen nicht an. § 64 Abs. 1 SGB X bestimmt: „Für das Verfahren bei den Behörden nach diesem Gesetzbuch werden keine Gebühren und Auslagen erhoben." Was ein Verfahren dennoch kosten kann, wenn Sie sich vertreten lassen, steht im Ratgeber zu den Kosten im Statusfeststellungsverfahren — bei einer Vertretung verlangt die Clearingstelle eine schriftliche Vollmacht im Original.
Ein Detail, das viele Auftragnehmer nicht kennen: Sie müssen den Antrag nicht über den Auftraggeber laufen lassen. Wenn Sie nicht möchten, dass er Kenntnis von Ihren Angaben erhält, können Sie den Antrag direkt an die Deutsche Rentenversicherung Bund senden. Der Auftraggeber wird dann unter Beachtung des Sozialgeheimnisses mit einem gesonderten Vordruck am Verfahren beteiligt.
Antrag stellen
Mit dem Vordruck V0027 der Deutschen Rentenversicherung Bund, ergänzt um die Anlage C0031 und gegebenenfalls C0032 oder C0033. § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV lässt den Antrag schriftlich oder elektronisch zu.
Ja. Die Deutsche Rentenversicherung bietet V0027 als Online-Formular an, inklusive digitalem Upload der Nachweise. Der Postweg an die Clearingstelle in Berlin bleibt gleichwertig möglich.
Kein Formular für den Absicherungsnachweis — aber ein Zeitfenster
Für den Nachweis, dass Sie in der Zwischenzeit anderweitig abgesichert waren, gibt es keinen Vordruck. Er ist auch nicht Teil von V0027. Das hat einen rechtlichen Grund, und er entscheidet über Beiträge.
§ 7a Abs. 5 SGB IV verschiebt den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses auf den Tag der Bekanntgabe der Entscheidung, wenn der Antrag innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt wurde und zwei Bedingungen erfüllt sind: der Beschäftigte stimmt zu, und er hat für die Zwischenzeit „eine Absicherung gegen das finanzielle Risiko von Krankheit und zur Altersvorsorge vorgenommen, die der Art nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht". Für die Krankheitsabsicherung genügt eine freiwillige gesetzliche oder eine private Krankheitskostenversicherung, für die Altersvorsorge eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine private Lebens- oder Rentenversicherung. Eine Absicherung gegen Invalidität und für Hinterbliebene wird nicht verlangt.
Der Monat ist dabei keine Antragsfrist. Ein Antrag ist auch Jahre später zulässig — er verliert nur diese Beitragserleichterung.
Wer die Tätigkeit noch nicht aufgenommen hat, kann den Status vorab klären lassen: § 7a Abs. 4a SGB IV erlaubt die Entscheidung „bereits vor Aufnahme der Tätigkeit" auf Grundlage der schriftlichen Vereinbarungen und der beabsichtigten Vertragsdurchführung. Auch dafür gibt es kein eigenes Formular, sondern ein Kreuz auf der ersten Seite von V0027. Wichtig ist die Kehrseite, die Sie dort mitunterschreiben: Ändern sich die Vereinbarungen oder die Umstände der Durchführung bis zu einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit, müssen Sie das unverzüglich mitteilen — bei einer wesentlichen Änderung wird die Entscheidung aufgehoben.
Je länger eine falsche Einstufung unentdeckt bleibt, desto höher fallen mögliche Nachforderungen aus: Beitragsansprüche verjähren erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig wurden, bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen erst nach dreißig Jahren. Lassen Sie Ihren Fall kostenlos prüfen, bevor aus einem offenen Status eine Nachzahlung wird. Was dann droht, steht im Ratgeber zu rückwirkender Feststellung und Nachzahlung.
Wenn mehrere gleichartige Auftragsverhältnisse betroffen sind
Wer viele Auftragnehmer unter denselben Bedingungen beschäftigt, muss nicht für jeden einen eigenen Antrag stellen. § 7a Abs. 4b SGB IV sieht eine gutachterliche Äußerung zu gleichen Auftragsverhältnissen vor — im Formularpaket sind das die Vordrucke C0050 für den Auftraggeber und C0051 für den Auftragnehmer.
Zwei Bedingungen sind daran geknüpft. Erstens sind Auftragsverhältnisse nur dann gleich, „wenn die vereinbarten Tätigkeiten ihrer Art und den Umständen der Ausübung nach übereinstimmen und ihnen einheitliche vertragliche Vereinbarungen zu Grunde liegen". Zweitens setzt die gutachterliche Äußerung eine Entscheidung im Einzelfall voraus — erst wird ein konkreter Fall entschieden, dann wird verallgemeinert. Bei Abschluss eines gleichen Auftragsverhältnisses hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Kopie der gutachterlichen Äußerung auszuhändigen.
Der praktische Wert liegt in § 7a Abs. 4c SGB IV: Wurde in der gutachterlichen Äußerung eine selbstständige Tätigkeit angenommen und stellt sich später in einem gleichen Auftragsverhältnis doch eine Beschäftigung heraus, tritt die Versicherungspflicht erst mit Bekanntgabe dieser Entscheidung ein — vorausgesetzt, die anderweitige Absicherung lag vor. Auf eine Zustimmung des Beschäftigten kommt es hier nicht an. Der Vertrauensschutz gilt für Auftragsverhältnisse, die innerhalb von zwei Jahren seit Zugang der gutachterlichen Äußerung geschlossen werden.
Was nach dem Antrag passiert
Nach dem Eingang teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund nach § 7a Abs. 3 SGB IV mit, welche Angaben und Unterlagen sie noch benötigt, und setzt dafür eine angemessene Frist. Anschließend erhalten die Beteiligten Gelegenheit, sich zur beabsichtigten Entscheidung zu äußern. Diese Anhörungsrunde entfällt in einem Fall: wenn die Rentenversicherung „einem übereinstimmenden Antrag der Beteiligten entspricht" — ein Antrag, in dem Auftraggeber und Auftragnehmer dasselbe Ergebnis beantragen, ist deshalb der schnellere.
Am Ende steht ein Bescheid, der nur den Erwerbsstatus feststellt. Über die Versicherungspflicht in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung entscheidet danach die Krankenkasse als Einzugsstelle. Andere Versicherungsträger sind an die Statusentscheidung gebunden; eine Bindung der Finanzbehörden folgt daraus nicht.
Gegen den Bescheid stehen Widerspruch und Klage offen, jeweils innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Beide haben im Antragsverfahren aufschiebende Wirkung. Was das im Einzelnen bedeutet und wie ein negativer Bescheid angegriffen wird, behandelt der Ratgeber zu Bescheid, Widerspruch und Klage. Führt die Entscheidung zur Feststellung einer Beschäftigung, geht es weiter mit den Folgen einer Scheinselbstständigkeit.
Noch offen
Sie erhalten einen Bescheid über den Erwerbsstatus. Über die Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen entscheidet danach die Krankenkasse als Einzugsstelle; andere Versicherungsträger sind an die Statusentscheidung gebunden.
Nein. Der Antrag ist zeitlich unbegrenzt zulässig. Die Monatsfrist des § 7a Abs. 5 SGB IV entscheidet nur darüber, ob die Beiträge erst ab dem Bescheid anfallen — nicht darüber, ob Sie noch beantragen dürfen.
