Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschaftern einer GmbH

Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschaftern einer GmbH kann aus verschiedenen Gründen schwierig sein. Insbesondere wenn der Gesellschafter im Unternehmen mitarbeitet, kommt es immer wieder zu Problemen bei der Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status der betreffenden Person. Eine verbindliche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschaftern einer GmbH nimmt in solchen Fällen die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens vor.

Unklarheiten bei der Sozialversicherungspflicht ziehen immer auch Probleme bei der Beitragspflicht und bei Leistungsansprüchen nach sich. So können zum Beispiel zu einem späteren Zeitpunkt nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge von Sozialversicherungsträgern nachgefordert werden oder die Versicherungen verweigern Leistungen, weil gar keine Sozialversicherungspflicht vorliegt. Um derartige Schwierigkeiten gar nicht erst aufkommen zu lassen, ist es notwendig, den Sozialversicherungsstatus bei Zweifeln so früh wie möglich eindeutig klären zu lassen. Das geschieht am besten in einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschaftern einer GmbH.

Durchführung sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschaftern einer GmbH

Um eine solche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschaftern einer GmbH durchführen zu lassen, müssen die betroffenen Personen einen Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen. Dazu müssen sie einen „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“ stellen, indem sie das entsprechende Formular V027 der Deutschen Rentenversicherung Bund ausfüllen. Darin müssen sie umfangreiche Angaben zu ihrem Arbeitsverhältnis machen und auch eventuelle weitere Tätigkeiten angeben. Auch zum Arbeitgeber oder dem Unternehmen, bei dem sie beschäftigt sind müssen sie verschiedene Angaben machen. Alle Angaben müssen mit Nachweisen belegt werden.

Sozialversicherungsfreiheit durch sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschaftern einer GmbH

In der anschließenden sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschaftern einer GmbH prüft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, welcher Sozialversicherungsstatus vorliegt. Sozialversicherungsfreiheit wird in der Regel bestätigt, wenn der Gesellschafter einer GmbH:

  • Über eine Mehrheit der Gesellschafteranteile und damit verbunden über die Stimmmehrheit verfügt
  • Über keine Mehrheit der Gesellschafteranteile verfügt aber aufgrund bestimmter Umstände massiven Einfluss auf das unternehmen nehmen kann. Das können zum Beispiel eine Sperrminorität, anderer Mitbestimmungsrechte oder auch Branchenkenntnisse sein, über die der betroffene Gesellschafter als einziger verfügt und die für das Unternehmen besonders relevant sind.