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Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Limited

Die Limited ist eine englische Unternehmensform, die in etwa der deutschen GmbH entspricht. Wie die GmbH ist sie eine juristische Person und setzt sich aus mehreren Organen zusammen, die ihr ein eigenständiges Handeln ermöglichen. Bei den Organen handelt es sich um:

  • Directors (entsprechen den Geschäftsführern einer GmbH)
  • Members (entsprechen den Gesellschaftern einer GmbH)
  • Company secretary (keine Entsprechung in der GmbH – hat hauptsächlich verwaltende oder formelle Aufgaben inne)

Aufgrund der Parallelen zur GmbH entspricht eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Limited weitestgehend einer Feststellung eines Sozialversicherungsstatus in einer GmbH.

Parallelen bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung einer Limited zur GmbH

Ähnlich wie in einer GmbH erfolgt auch die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung in einer Limited. Bei den members ist eine Sozialversicherungsfreiheit in den meisten Fällen aufgrund der Gesellschafterbeteiligung häufig gegeben. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung in der Limited ist jedoch zu beachten, dass sich die Mitbestimmungsmöglichkeiten aufgrund anderer Mehrheitsregelungen von den Mitbestimmungsmöglichkeiten in einer GmbH unterscheiden können. Die Art der Abstimmung und damit die Mehrheitsfähigkeiten werden in der Satzung der Gesellschaft festgelegt und können von Unternehmen zu Unternehmen variieren. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich aber auf jeden Fall, eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung in der Limited für den betroffenen Gesellschafter durchführen zu lassen.

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung in der Limited von Geschäftsführern

Den Geschäftsführern einer GmbH entsprechen in der Limited die directors. Sie sind grundsätzlich erst einmal als sozialversicherungspflichtige Angestellte des Unternehmens anzusehen. Das Gleiche gilt für einen company secretary. Genauso wie in einer GmbH, kann ein director aber auch gleichzeitig member sein. In der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung einer Limited wird dieser Umstand genauso behandelt wie bei einem Gesellschaft-Geschäftführer. Andere Formen der Mitarbeit eines members im Unternehmen werden bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der Limited analog zu mitarbeitenden Gesellschaftern behandelt.

Beratung bei sozialversicherungsrechtlicher Beurteilung in Limited angebracht

Auch wenn die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung in einer Limited weitestgehend dem Verfahren in einer GmbH gleichgesetzt werden kann, können immer wieder Besonderheiten und Abweichungen auftreten. Aus diesem Grund sollten Betroffene in jedem Fall eine Beratung in Anspruch nehmen, bevor sie eine Überprüfung des Sozialversicherungsstatus vornehmen lassen.