Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Versteuerung Erstattungsbeiträge Sozialversicherung

Wie sind die SV-Erstattungsbeiträge zu versteuern ?

 

Nach § 26 Abs. 3 SGB IV stehen die Beiträge demjenigen zu, der sie getragen hat. Also kann die GmbH grundsätzlich ihre Zahlungen in der Vergangenheit zurückfordern und der „befreite Selbständige“ die seinigen. Die steuerliche Behandlung ist indes unterschiedlich.

 

Was gilt hinsichtlich der Arbeitgeberanteile?

 

Sie sind nach § 3 Nr. 62 EStG nur als Pflichtbeiträge steuerfrei, nicht aber als freiwillige Beiträge wie hier nach festgestellter Versicherungsfreiheit. Damit hätten die seitens der GmbH als Betriebsausgaben geltend gemachten Beiträge nicht steuerlich abgesetzt werden dürfen. Sie sind folglich bei der Erstattung generell als gewinnerhöhende Betriebseinnahme zu verbuchen.

 

Anders ist es, wenn sich die GmbH im Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer zu einem Zuschuss in Höhe der SV-Beiträge verpflichtet hat. Dann muss der so Begünstigte den Arbeitgeberanteil versteuern.

Wird hingegen der zur Erstattung anstehende Arbeitgeberanteil an die von der Versicherungspflicht freigestellten Person weitergegeben bzw. offen oder verdeckt z.B. zur Erhöhung seiner Rentenanwartschaft nicht zurückgefordert, so hat der Betriebsprüfer des Finanzamtes im Einzelfall zu entscheiden, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung oder aber zusätzlicher Arbeitslohn vorliegt.

 

Was ist hinsichtlich der Arbeitnehmeranteile zu beachten?

 

Der Einzelne erhält seine Beiträge steuerfrei zurück, da sie bereits zusammen mit seinen Bezügen versteuert worden sind. Hat er sie aber zuvor als Sonderausgaben geltend gemacht und ist im Erstattungsjahr keine Verrechnung mit Vorsorgeaufwendungen möglich, muss eine Nachversteuerung vorgenommen werden, da insoweit ein „rückwirkendes Ereignis“ vorliegt. In ein solches Rückabwicklungsverfahren ist auch die Kürzung des sog. Vorwegabzuges nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG einzubeziehen, sofern dieser nicht bereits z.B. durch eine vorhandene Pensionszusage belegt ist.