Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

Home » Rentenversicherung » Widerspruch Rentenbescheid

Widerspruch Rentenbescheid

Wer einen Rentenbescheid von der Deutschen Rentenversicherung Bund erhält, sollte diesen grundsätzlich genau prüfen und im Zweifelsfall Widerspruch Rentenbescheid einlegen. Dabei gilt eine Frist von vier Wochen. An welche Stelle ein Widerspruch gegen Rentenbescheid zu richten ist, ist auf jedem Rentenbescheid genau angegeben.

Was sollte vor einem Widerspruch Rentenbescheid geprüft werden?

Fehler in einem Bescheid treten häufig vor allem bei Anrechnungszeiträumen wie der Dauer von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen auf. Hier gilt es, die aufgelisteten Zeiträume genau zu prüfen und mit den eigenen Unterlagen abzugleichen. Stimmen die Angaben zu den Zeiträumen, ist auch die Berechnung der Rentenbezüge in der Regel korrekt. Allerdings können natürlich auch dann noch Fehler auftreten.

Ein Widerspruch gegen Rentenbescheid muss immer in schriftlicher Form und unter Angabe von Gründen gestellt werden. Anschließend prüft die Deutsche Rentenversicherung Bund, ob dieser berechtigt ist. Wird den Kritikpunkten zugestimmt, wird der Bescheid neu berechnet. Kann die Rentenversicherung den Kritikpunkten nicht stattgeben, wird das Verfahren an eine Prüfstelle weitergeleitet, die den Widerspruch Rentenbescheid genau prüft. Am Ende eines solchen Verfahrens erhält der Antragsteller einen Widerspruchsbescheid mit dem Ergebnis der Prüfung. Gegen diesen Bescheid kann in einem weiteren Schritt Klage vor einem zuständigen Sozialgericht erhoben werden, wenn die Kritikpunkte des Antragstellers nicht behoben wurden.

Keine Kosten bei Widerspruch Rentenbescheid

Wer Widerspruch Rentenbescheid einlegt oder auch klagt, muss dafür keine Kosten tragen. Auch eine anwaltliche Vertretung ist nicht vorgeschrieben. Dennoch empfiehlt es sich in den meisten Fällen, in einem Gerichtsverfahren anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um das Beste Ergebnis im Verfahren zu erzielen. Es empfiehlt sich außerdem bereits bei Zweifeln an einem Bescheid eine kompetente Beratung aufzusuchen. Bestätigt diese die Zweifel sollte anschließend auf jeden Fall Widerspruch gegen den Rentebescheid eingelegt werden.