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V0024 – Informationsblatt zur Versicherungspflicht kraft Gesetzes als selbständig Tätiger

Zuletzt aktualisiert: 28. September 2026

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Die V0024 „Erläuterungen zum Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht kraft Gesetzes als selbständig Tätiger" ist das Informationsblatt der Deutschen Rentenversicherung zum Fragebogen V0020 – kein Fragebogen, nichts auszufüllen. Anders als die Erläuterungen V0021 behandelt es nur die Versicherungspflicht kraft Gesetzes; den Antrag auf Versicherungspflicht als selbständig Tätiger erwähnt es nicht. Fünf Seiten: ein Anschreiben mit den Personengruppen, die kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind, Hinweise zu Ziffer 1, Hinweise zu Ziffer 2 und 3 in sieben Abschnitten, ein Hinweis zu Ziffer 4 und eine Schlussbemerkung zur geförderten Altersvorsorge. Amtlich ist die Bezeichnung vierstellig; oft wird V024 geschrieben – gemeint ist dasselbe Dokument.

V0024Erläuterungen zum Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht kraft Gesetzes als selbständig Tätiger

Kein Fragebogen, sondern das Informationsblatt zum V0020, nur für die Versicherungspflicht kraft Gesetzes: die Personengruppen des § 2 SGB VI mit Beispielen und die Hinweise zu Ziffer 1 bis 3 – Lehrtätigkeiten, Geringfügigkeit, Arbeitseinkommen, Arbeitnehmer, Tätigkeit für einen Auftraggeber.

Wofür das Informationsblatt V0024 da ist

Das Informationsblatt ist als Brief geschrieben. Es erklärt, wer „kraft Gesetzes, das heißt ohne dass es eines entsprechenden Antrags bedarf", in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig ist, und begleitet dann den Fragebogen: „Wir haben zu prüfen, ob und für welche Zeiträume" die Regeln gelten – das „Wir" ist der zuständige Rentenversicherungsträger. Der Satz, der das Blatt trägt, steht am Ende der Personengruppen: Der Kreis der Selbstständigen mit einem Auftraggeber „zeichnet sich danach nicht durch die Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen, sondern vielmehr durch die oben genannten typischen Tätigkeitsmerkmale aus".

Ein Detail für alle, die Blatt und Fragebogen nebeneinanderlegen: Die V0024 führt den Dokumentenzugang für sehbehinderte Menschen unter „Ziffer 4"; im aktuellen V0020 ist das Ziffer 6, weil dort Beitragshöhe und Zahlungsweg dazwischenliegen. Welches Dokument zu welchem Verfahren gehört, ordnet die Übersicht der Formulare der Deutschen Rentenversicherung.

Die Personengruppen des Informationsblatts

Das Blatt nennt sechs Gruppen – nicht die vollständige Liste des § 2 SGB VI, die etwa Seelotsen, Hausgewerbetreibende sowie Küstenschiffer und -fischer ebenfalls erfasst; den vollständigen Personenkreis und die Rechtsfolgen behandelt der Ratgeber zur Rentenversicherungspflicht. Bei Künstlern und Publizisten hält das Blatt fest, dass die Rentenversicherungspflicht „durch eine Meldung … bei der Künstlersozialkasse" ausgelöst wird. Gewerbetreibende im Handwerksbetrieb verweist es auf das Merkblatt V0015 und den Vordruck V0010. Und wer sich als Selbstständiger mit einem Auftraggeber befreien lassen möchte, wird auf den Vordruck V0050 verwiesen – die Voraussetzungen behandelt der Ratgeber zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.

Die Personengruppen laut Informationsblatt V0024
GruppeBeispiele laut MerkblattVoraussetzung
Lehrer und ErzieherTennis-, Golf-, Reit-, Schwimm- und Fahrlehrer; Lehrbeauftragte und Dozenten an Universitäten, Hochschulen, Fachschulen, Volkshochschulen und privaten Bildungseinrichtungenregelmäßig kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer
PflegepersonenPhysiotherapeuten und Krankengymnasten, Masseure, Ergotherapeuten, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten in Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflegeregelmäßig kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer
Hebammen und Entbindungspfleger–keine weitere Voraussetzung genannt
Künstler und Publizistenwer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt; Schriftsteller, Journalistennach dem Künstlersozialversicherungsgesetz; die Pflicht wird durch die Meldung bei der Künstlersozialkasse ausgelöst
Gewerbetreibende im Handwerksbetriebbei Personengesellschaften der Gesellschafter, der die Voraussetzungen in seiner Person erfülltEintragung in die Handwerksrolle; Merkblatt V0015, Vordruck V0010
Selbstständige mit einem Auftraggeberkeine Berufsgruppe, sondern „typische Tätigkeitsmerkmale"kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer und auf Dauer im Wesentlichen nur ein Auftraggeber; Befreiung: Vordruck V0050

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Fragen zu den Personengruppen

  • Für Lehrer und Erzieher Tennis-, Golf-, Reit-, Schwimm- und Fahrlehrer sowie Lehrbeauftragte und Dozenten an Hochschulen, Fachschulen, Volkshochschulen und privaten Bildungseinrichtungen; für Pflegepersonen Physiotherapeuten, Masseure, Ergo-, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten. Beide Gruppen sind nur pflichtig, wenn sie regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

  • Nur als Verweis. Gewerbetreibende im Handwerksbetrieb sind zwar eine der sechs Personengruppen, aber das Blatt verweist sie auf ihr eigenes Merkblatt und ihren eigenen Vordruck – die Übersicht der Formulare der Deutschen Rentenversicherung führt den Handwerker-Vordruck als eigene Karte.

Was das Informationsblatt zu Ziffer 1 bis 3 erklärt

Die Hinweise folgen dem Fragebogen, aber nicht Ziffer für Ziffer: Auf einen Abschnitt zu Ziffer 1 folgen sieben Abschnitte, die das Blatt gemeinsam „Ziffer 2 und 3" zuordnet.

Die Abschnitte der V0024 und ihre Ziffern im V0020
Abschnitt der V0024Ziffer im V0020Kernaussage
Ziffer 1 Angaben zur Person1Angaben müssen amtlichen Unterlagen entsprechen; Telefon und Fax sind freiwillig
Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeiten2.1.4Bescheinigung A1 oder E101 übersenden; Auskunft zur Mehrfacherwerbstätigkeit bei der DVKA
Art der Tätigkeit2.1Belege wie Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag, Zulassung, Gesellschaftsvertrag, Verträge
Angaben zu Lehrtätigkeiten2.2Übergangsregelung nach § 127 SGB IV ab 1.3.2025 bis 31.12.2027, verlängert von 31.12.2026; Zustimmungserklärungen einzeln; vorliegende Statusentscheidung mitteilen
Geringfügige selbstständige Tätigkeit2.3Jahresschätzung durch zwölf geteilt; Schätzungen auch für vergangene Zeiträume; 2.3.2 nur bei Tätigkeit am 31.12.2025
Arbeitseinkommen2.3 und 4steuerlicher Gewinn; Betriebsausgaben; Kinderbetreuungskosten ab 1.1.2012; nicht absetzbar: sonstige Sonderausgaben, Sonderfreibeträge, außergewöhnliche Belastungen
Beschäftigung von Arbeitnehmern2.4Pflicht entfällt bei Arbeitsentgelten über der Geringfügigkeitsgrenze; Auszubildende und Befreite zählen mit; Belege beifügen
Tätigkeit für einen Auftraggeber2.5Ausschließlichkeitsbindung oder 5/6 der Betriebseinnahmen; Dauerhaftigkeit; Konzern- und verbundene Unternehmen als ein Auftraggeber
Ziffer 4 Dokumentenzugang6barrierefreie Dokumente ohne Nachweis der Behinderung

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Zwei Aussagen stehen so nur im Informationsblatt. Erstens der Maßstab für die Dauer: Von einer Dauerhaftigkeit der Tätigkeit für einen Auftraggeber „ist auszugehen, wenn die Tätigkeit im Rahmen eines Dauerauftragsverhältnisses oder eines regelmäßig wiederkehrenden Auftragsverhältnisses erfolgt"; bei einer im Voraus begrenzten, projektbezogenen Tätigkeit liegt grundsätzlich keine Dauerhaftigkeit vor, „wenn die Begrenzung innerhalb eines Jahres liegt", im Einzelfall auch bei längeren Projekten nicht – maßgebend ist eine vorausschauende Betrachtung im Zeitpunkt der Auftragsaufnahme. Zweitens der Kreis der Auftraggeber: Konzernunternehmen nach § 18 Aktiengesetz „und verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 291, 319 Aktiengesetz gelten als ein Auftraggeber". Was aus der Regel folgt und wo ihre Grenzen liegen, behandelt die Seite zur Sozialversicherungspflicht für Freiberufler und Selbstständige.

Fragen zur Tätigkeit für einen Auftraggeber laut V0024

  • Wenn sie im Rahmen eines Dauerauftragsverhältnisses oder eines regelmäßig wiederkehrenden Auftragsverhältnisses erfolgt. Eine im Voraus begrenzte, projektbezogene Tätigkeit ist grundsätzlich nicht auf Dauer angelegt, wenn die Begrenzung innerhalb eines Jahres liegt; entscheidend ist die vorausschauende Betrachtung bei Aufnahme des Auftrags.

  • Ja. Nach dem Informationsblatt gelten Konzernunternehmen im Sinne des § 18 Aktiengesetz und verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 291 und 319 Aktiengesetz als ein Auftraggeber.

Worauf das Informationsblatt ausdrücklich hinweist

Sechs Hinweise stehen im Blatt selbst:

  • Bescheinigung A1 oder E101 übersenden, wenn neben der Tätigkeit in Deutschland eine Tätigkeit in einem EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz ausgeübt wird.
  • Zustimmungserklärungen einzeln auflisten, wenn sie bei mehreren Bildungseinrichtungen abgegeben wurden.
  • Mehrere selbstständige Tätigkeiten auf einem gesonderten Blatt beschreiben.
  • Ziffer 2.3.2 nur ausfüllen, wer am 31.12.2025 die selbstständige Tätigkeit bereits ausgeübt hat.
  • Belege für beschäftigte Arbeitnehmer beifügen: Arbeitsverträge und Anmeldungen bei der Einzugsstelle in Kopie, mit Anzahl, Arbeitsentgelt, Beginn und Ende.
  • Ziffernabweichung beachten: Der Dokumentenzugang steht im Blatt unter Ziffer 4, im Fragebogen unter Ziffer 6.

Weitere Fragen zum V0024

  • Oben auf dieser Seite, mit Stand und Quelle; im Original bei der Deutschen Rentenversicherung. Es ist kein Formular und wird nicht eingereicht.

  • Das V0024 behandelt nur die Versicherungspflicht kraft Gesetzes und enthält das Anschreiben mit den Personengruppen sowie Hinweise zu Ziffer 1 bis 3. Die V0021 erklären beide Funktionen des Fragebogens, dazu Beginn, Ende, Beitragswahl und Verjährung, und geben Hinweise zu allen Ziffern 1 bis 8.

Vom Informationsblatt zum Fragebogen

Das Informationsblatt erklärt den Personenkreis; ausgefüllt wird der Fragebogen V0020, zu dem die Erläuterungen V0021 die vollständige Ausfüllhilfe liefern.

V0020Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht kraft Gesetzes als selbständig Tätiger / Antrag auf Versicherungspflicht als selbständig Tätiger

Der Fragebogen, zu dem dieses Informationsblatt gehört – und zugleich der Antrag, mit dem Selbstständige die Versicherungspflicht wählen: neun Seiten, neun Ziffern, Verträge und Nachweise in Kopie. Die Detailseite erklärt beide Funktionen, die Weichen und die Unterlagen.

Stand 30.06.2026 · Quelle: Deutsche Rentenversicherung · auch als eAntrag

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V0021Erläuterungen zum Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht kraft Gesetzes als selbständig Tätiger beziehungsweise zum Antrag auf Versicherungspflicht als selbständig Tätiger

Die amtliche Ausfüllhilfe zum V0020, kein Formular: allgemeine Informationen zur Versicherungspflicht kraft Gesetzes und auf Antrag – Beginn, Ende, Beitragswahl, Verjährung – und zu jeder Ziffer des Fragebogens ein Hinweis zum Ausfüllen.

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