Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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V020 Formular

Bei dem V020 Formular der Deutschen Rentenversicherung Bund handelt es sich um einen Vordruck, mit dem die Sozialversicherungspflicht von Selbstständigen ermittelt wird. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Von der Sozialversicherungspflicht sind einige bestimmte Gruppen von Selbstständigen betroffen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Selbstständige Lehrer und Erzieher
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Künstler und Publizisten
  • Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle eingetragen sind

Bei vielen dieser Personenkreise ist ein weiteres wichtiges Merkmal für die Sozialversicherungspflicht, dass im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt werden oder dass sie langfristig ausschließlich für einen Arbeitgeber tätig sind. Das V020 Formular dient dazu, festzustellen, ob diese Kriterien bei einem Selbstständigen erfüllt sind oder nicht.

 

Welche Angaben müssen im V020 Formular gemacht

Im V020 Formular müssen die Antragsteller viele detaillierte Angaben zu ihrer selbstständigen Tätigkeit machen. Dazu zählen zum Beispiel Angaben zu:

  • Auftraggebern
  • Art der Tätigkeit
  • Gewinn
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Art und Weise der Tätigkeit für Auftraggeber

Anhand dieser Angaben des Selbstständigen im V020 Formular überprüft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung, ob die selbstständige Tätigkeit als sozialversicherungspflichtig einzustufen ist oder nicht. Häufig genügt es dabei, wenn ein Selbstständiger Kriterien zum Teil erfüllt. Zum Beispiel werden mitunter Selbstständige, die im Rahmen ihrer Tätigkeit unter anderem auch Lehrveranstaltungen wie Seminare anbieten, als sozialversicherungspflichtig eingestuft. Dafür müssen sie nicht zwangsläufig auch hauptsächlich als Lehrer oder Erzieher tätig sein.

 

Beratung bei V020 Formular angebracht

Zur Ermittlung der Sozialversicherungspflicht durch V020 Formular werden Selbstständige von der Deutschen Rentenversicherung  Bund häufig aufgefordert. Diese führt immer wieder Stichproben bei Selbstständigen durch. Damit keine unberechtigte Einstufung der betroffenen Personen und damit häufig auch verbunden Beitragsnachzahlungen entstehen, sollten sich Selbstständige vor Abgabe eines V020 Formular in jedem Fall professionell beraten lassen.