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Die Unterschiede zwischen Freiberuflern und Selbstständigen

23. März, 2015

Wer geschäftlich viel mit anderen Selbstständigen zu tun hat, stößt immer wieder auf einen kleinen aber feinen Unterschied. Den Unterschied zwischen Selbstständigen und Freiberuflern. In vielen Fällen ist dieser Unterschied kleiner als gedacht. Vor allem steuerrechtlich ist er häufig relevant und kann auch im Hinblick auf die Sozialversicherungspflicht eine entscheidende Rolle spielen.

Wer oder was sind Freiberufler?

Freiberufler sind zuerst einmal Angehörige der freien Berufe. Die freien Berufe zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine besondere berufliche Qualifikation oder schöpferische Begabung erfordern. Das heißt, dass diese Berufe eine bestimmte wissenschaftliche oder künstlerische Qualifikation erfordern. Unterschieden werden vor allem die sogenannten Katalogberufe aus vier unterschiedlichen Bereichen:

  • Heilberuflich – Ärzte, Zahnmediziner, Physiotherapeuten oder auch Apotheker
  • Beratend – Notare, Steuerberater, Anwälte und Wirtschaftsberater
  • Technisch-naturwisssenschaftlich – Ingenieure, Architekten, Biologen oder Informatiker
  • Kulturell/künstlerisch – Lektoren, Autoren, Regisseure

Neben diesen sehr klar abgegrenzten Berufsbildern, werden auch noch zahlreiche ähnliche Berufsbilder den freien Berufen zugeordnet. Das können dann zum Beispiel sein:

  • Designer
  • Schauspieler
  • Journalisten
  • Hebammen
  • Logopäden
  • Wirtschaftsprüfer
  • Geografen
  • Lotsen

Freie Berufe können grundsätzlich sowohl in einem Angestelltenverhältnis als auch in Selbstständigkeit ausgeübt werden. Ein Arzt oder ein Rechtsanwalt können als Angehörige der freien Berufe sowohl als Angestellte arbeiten oder auch selbstständig praktizieren. Als Freiberufler werden dabei allerdings nur die selbstständig tätigen Angehörigen der freien Berufe bezeichnet.

Obwohl Freiberufler im Grunde nur eine bestimmte Gruppe von Selbstständigen bezeichnen, ist eine Unterscheidung zwischen Freiberuflern und Selbstständigen durchaus wichtig. Das liegt vor allem daran, dass Freiberufler steuerrechtlich etwas anders behandelt werden als die meisten anderen Selbstständigen. Freiberufler unterliegen nämlich nicht der Gewerbeordnung. Sie müssen also auch keine Gewerbesteuer zahlen. Außerdem sind sie unabhängig von ihren Einnahmen und Gewinnen nicht buchführungspflichtig, sondern müssen lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen.

Wichtig: Abgrenzung gegenüber „freier Mitarbeit“

In vielen Zusammenhängen wird die Freiberuflichkeit mit der „freien Mitarbeit“ verwechselt. Die beiden Begriffe hängen jedoch grundsätzlich erst einmal nicht zusammen. Die freie Mitarbeit bezeichnet ein bestimmtes Vertragsverhältnis, dass eine Zusammenarbeit zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer regelt. Der freie Mitarbeiter kann dabei sowohl ein Freiberufler als auch ein gewerbetreibender Selbstständiger sein.

Freiberufler und Selbstständige und die Sozialversicherungspflicht

Da Freiberufler als Selbstständige gelten, unterliegen sie im Prinzip den gleichen Regelungen zur Sozialversicherungspflicht wie auch andere Selbstständige. Sie sind also in weiten Teilen sozialversicherungsfrei. Allerdings gibt es gerade im Bereich der Freiberufler viele Sonderregelungen und Bestimmungen, die die Sozialversicherungsfreiheit einschränken oder auch ganz aufheben.

So unterliegen zum Beispiel viele Freiberufler aus dem künstlerisch oder kulturellen Bereich der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Sie zählen also zu den sozialversicherungspflichtigen Selbstständigen. Viele Freiberufler sind außerdem in sogenannten Kammern organisiert, in denen sie Pflichtmitglied werden. Auf dieser Pflichtmitgliedschaft beruht auch die berufsständische Altersversorgung für kammerfähige Berufe, bei der es sich um eine Pflichtversorgungseinrichtung insbesondere zur Altersvorsorge handelt.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie selber als Freiberufler oder als Selbstständiger gelten, helfen Ihnen unsere erfahrenen Berater gerne weiter. Gemeinsam mit Ihnen klären sie, welche Kriterien Sie erfüllen, und welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen sich daraus in Ihrem konkreten Fall ergeben. Auch wenn es darum geht in diesem Zusammenhang Ihre Interessen gerichtlich durchzusetzen, stehen Ihnen unsere Experten mit Rat und Tat zur Seite.