Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

Home » Befreiung Sozialversicherung » Sozialversicherungsbefreiung

Sozialversicherungsbefreiung


Eine Sozialversicherungsbefreiung ermöglicht es, in eine private Alters- und Krankenversicherung zu wechseln. Allerdings ist eine solche Sozialversicherungsbefreiung nicht für alle Sozialversicherungspflichtigen möglich und sinnvoll. Insbesondere bei den folgenden Personenkreisen, ist eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht besonders häufig möglich:

  • Mitarbeitende Familienangehörige und Abkömmlinge des Arbeitgebers
  • Mitarbeitende Gesellschafter
  • Geschäftsführende Gesellschafter (Gesellschaftergeschäftsführer)
  • Fremdgeschäftsführer
  • Vorstände von Aktiengesellschaften
  • Verschiedene Gruppen von Selbstständigen

Wer benötigt Sozialversicherungsbefreiung?

Eine Sozialversicherungsbefreiung ist immer dann nötig, wenn sich eine sozialversicherungspflichtige Person von der gesetzlichen Sozialversicherung befreien lassen möchte, um sich stattdessen privat abzusichern. Eine solche Sozialversicherungsbefreiung ist jedoch nicht immer möglich.

Eine Befreiung ist möglich für bestimmte Gruppen von abhängig beschäftigten Arbeitnehmern, sowie bei bestimmten Gruppen von Selbstständigen, die per Gesetz der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Kriterien für Sozialversicherungsbefreiung

Bei angestellten Arbeitnehmern ist eine Sozialversicherungsbefreiung vor allem immer dann möglich, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, aufgrund derer sie mit Selbstständigen gleichgestellt werden können. Auf diese Weise können sie trotz ihres Anstellungsverhältnisses sozialversicherungsfrei sein.

Bei den genannten Personenkreisen ist eine solche Gleichstellung in der Regel aufgrund der Verantwortung und der Entscheidungsbefugnisse der betroffenen Personen in der Regel möglich. Folgende Kriterien gelten, spielen daher bei der Sozialversicherungsbefreiung eine wichtige Rolle:

  • Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot gemäß § 181 BGB
  • Freie Bestimmung über Ort, Zeit, Art und Umfang der Arbeit
  • Befugnisse, um das Unternehmen rechtlich eigenständig nach außen zu vertreten
  • Vom Unternehmensgewinn abhängige Bezahlung

Ein wichtiges Kriterium für eine Sozialversicherungsbefreiung ist außerdem die Beteiligung an einem Unternehmen als Gesellschafter. Liegt eine Beteiligung von mehr als 50 % vor oder sind auch bei geringerer Beteiligung umfangreiche Mitbestimmungsrechte gegeben, gilt dies regelmäßig als ausreichend für eine Sozialversicherungsbefreiung.

Möglichkeiten zur Sozialversicherungsbefreiung

Die verlässlichste Möglichkeit für eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht stellt das Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund dar. Das Verfahren liefert den Antragstellern ein verlässliches und für alle Sozialversicherungsträger verbindliches Ergebnis zum Sozialversicherungsstatus. Bei der Bestätigung von Sozialversicherungsfreiheit ist eine private Absicherung und Vorsorge möglich.