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Befreiung Sozialversicherungspflicht Existenzgründer


Ob eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht für Existenzgründer möglich und nötig ist, hängt davon ab, ob die betreffende Person überhaupt sozialversicherungspflichtig ist. Bei Sozialversicherungspflicht ist eine Befreiung für Existenzgründer in vielen Fällen möglich.

Wann ist Befreiung Sozialversicherungspflicht Existenzgründer notwendig?

Eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht ist für Existenzgründer nur dann notwendig, wenn sie sozialversicherungspflichtig sind, sich stattdessen aber lieber privat absichern möchten. Sozialversicherungspflichtig sind Gründer nicht in jedem Fall automatisch. Schließlich sind sie durch ihre Geschäftsgründung Selbstständige und unterliegen als solche nur unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherungspflicht.

Eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht ist daher für Existenzgründer in der Regel nur notwendig, wenn für sie Versicherungspflicht besteht, weil sie:

  • Zu einer bestimmten Gruppe von Selbstständigen gehören, die per Gesetz sozialversicherungspflichtig sind
  • Überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind und dabei keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten beschäftigen

Diese beiden Kriterien gelten grundsätzlich für alle Selbstständigen, sodass für Gründer keine besonderen Regeln gelten. Allerdings kommt es bei ihnen häufiger vor, dass sie überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind. In diesem Fall besteht nur in der Rentenversicherung Sozialversicherungspflicht, für die eine Befreiung für den Existenzgründer möglich ist.

In Zweifelsfällen sollten Existenzgründer ihre Sozialversicherungspflicht und eine Befreiung davon in jedem Fall verbindlich prüfen lassen. Als Folge einer Falschversicherung kann es zu erheblichen Beitragsnachforderungen kommen, die gerade Gründer sehr empfindlich treffen können.

Möglichkeiten zur Befreiung von Sozialversicherungspflicht für Existenzgründer

Im Gegensatz zu anderen Selbstständigen, die überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind und keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, ist für Existenzgründer eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht in der Rentenversicherung relativ einfach möglich. Sie müssen lediglich einen Antrag auf Befreiung stellen.

Diese Befreiung von Sozialversicherungspflicht für Existenzgründer gilt für die ersten drei Jahre ihrer Tätigkeit. Ein entsprechender Antrag muss allerdings innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden. Er ist bei der Deutschen Rentenversicherung Bund erhältlich.