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Befreiung Sozialversicherung Kleinunternehmer


Für eine Befreiung von der Sozialversicherung für Kleinunternehmer gelten die gleichen Kriterien wie für Selbstständige. Die Eigenschaft als Kleinunternehmer hat auf die Befreiung von der Sozialversicherung keinen Einfluss, sondern ist lediglich steuerrelevant, weil die Betroffenen keine Umsatzsteuer erheben und abführen müssen, solange ihr Umsatz unterhalb von 17.500 Euro liegt.

Für eine Befreiung von der Sozialversicherung gelten für Kleinunternehmer oft jedoch einige Besonderheiten, die auch für Existenzgründer gelten. Deren Umsatz liegt häufig noch unterhalb der Umsatzgrenze und viele Existenzgründer machen von der Befreiung von der Umsatzsteuer für die Anfangszeit ihrer Tätigkeit Gebrauch.

Wann ist Befreiung von Sozialversicherung für Kleinunternehmer nötig?

Ein Befreiung ist für Kleinunternehmer von der Sozialversicherung nur dann möglich, wenn sie überhaupt versicherungspflichtig sind. Versicherungspflicht in den Sozialversicherungen liegt nämlich nur für einige bestimmte Berufsgruppen per Gesetz vor. Darüber hinaus gilt außerdem, dass Selbstständige, die hauptsächlich für einen Auftraggeber arbeiten und keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, der Rentenversicherungspflicht unterliegen.

Eine Befreiung von der Sozialversicherung ist für Kleinunternehmer nur dann nötig, wenn sie sich nicht gesetzlich sondern privat versichern möchten, was für die meisten Betroffenen vorteilhafter ist. Wer sich von einer privaten Versicherung keine Vorteile verspricht und mit den gesetzlichen Versicherungen zufrieden ist, benötigt keine Befreiung Sozialversicherung Kleinunternehmer.

Möglichkeit zur Befreiung von Sozialversicherung für Kleinunternehmer

Es gibt mehrere Möglichkeiten für Kleinunternehmer zur Befreiung von der Sozialversicherung. Zum Beispiel können eine Befreiung von der Sozialversicherung Kleinunternehmer, die Existenzgründer sind, beantragen, wenn sie rentenversicherungspflichtig sind, weil sie vorwiegend für einen Auftraggeber tätig sind. Als Existenzgründer können sich die Betroffenen innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit für eine Dauer von drei Jahren befreien lassen.

Eine Befreiung von der Sozialversicherung ist für Kleinunternehmer ebenfalls möglich, wenn sie zu einer bestimmten Gruppe von Selbstständigen gehören, die per Gesetz versicherungspflichtig sind, die sich aber auf Antrag befreien lassen können.