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Befreiung Sozialversicherung Formular


Für jede Form der Befreiung von Sozialversicherung ist ein Formular notwendig. Je nach Art des Verfahrens oder der Personengruppe können unterschiedliche Anträge notwendig sein. In den meisten Fällen sind die notwendigen Unterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund erhältlich. Eine teilweise Befreiung in der Sozialversicherung ist ohne Formular bei der Krankenkasse möglich, sofern ein bestimmtes Jahreseinkommen erzielt wird.

Für wen ist Befreiung von Sozialversicherung mit Formular möglich?

Eine Befreiung von der Sozialversicherung durch Formular ist in vielen Fällen möglich. Zum Beispiel können mit Formular eine Befreiung von der Sozialversicherung beantragen:

  • Bestimmte Gruppen von Selbstständigen, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater)
  • Existenzgründer und unter bestimmten Voraussetzungen auch Selbstständige, die überwiegend ausschließlich für einen Auftraggeber tätig sind und keine versicherungspflichtigen Angestellten haben

Wer benötigt zur Befreiung Sozialversicherung Formular?

Je nach Art der Gruppe, zu der eine Person gehört, unterscheiden sich die Formulare für eine Befreiung von der Sozialversicherung. Existenzgründer, die vorwiegend für einen Auftraggeber tätig sind, können sich mit dem Formular V050 der Deutschen Rentenversicherung Bund innerhalb der ersten drei Monate ihrer Tätigkeit für drei Jahre von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Ohne speziellen Antrag können sich Betroffene im Bereich der Krankenversicherung befreien lassen. In diesem Fall erhält der Versicherte von der Krankenkasse eine Benachrichtigung, sobald er aufgrund seines Einkommens die Grenze für eine Wahlfreiheit in der Krankenversicherung erreicht hat. Der Versicherte kann dann seine Kündigung einreichen. Tut er dies nicht, wird er bei seiner bisherigen Krankenkasse freiwillig versichert.

Alternative zur Befreiung von Sozialversicherung mit Formular

Eine Alternative zur Befreiung von der Sozialversicherung durch Formular stellt ein Statusfeststellungsverfahren dar. Es ist immer dann möglich, wenn bei einer Person Zweifel am Sozialversicherungsstatus bestehen. In diesen Fällen kann häufig Versicherungsfreiheit ermittelt werden. Ist dies der Fall, wird für eine Befreiung von der Sozialversicherung kein weiteres Formular benötigt. Für die Antragstellung eine Statusfeststellungsverfahrens wird hingegen ebenfalls ein Formular der Deutschen Rentenversicherung Bund benötigt.