Zum Inhalt springen
sozialversicherung24sozialversicherung24 — Ihr Experte für SV-Befreiung

Befreiung Sozialversicherung Familienangehörige

Zuletzt aktualisiert: 03. Juli 2026

Kostenloser SV-Check

Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

Machen Sie in 2 Minuten den kostenlosen Schnelltest!

Sie sind?*

🔒 SSL-verschlüsselt · DSGVO-konform · Antwort innerhalb 24 Std.

Befreiung von der Sozialversicherung für mitarbeitende Familienangehörige

In vielen Familienunternehmen ist eine Befreiung von der Sozialversicherung für mitarbeitende Familienangehörige möglich. Die Betroffenen können sich dann privat absichern, was für sie oft die vorteilhaftere Wahl ist. Ob eine Befreiung in Frage kommt, hängt allerdings nicht von der familiären Beziehung ab, sondern davon, wie die Mitarbeit sozialversicherungsrechtlich einzuordnen ist.

Drei Formen der Mitarbeit

Bei mitarbeitenden Angehörigen sind sozialversicherungsrechtlich drei Formen zu unterscheiden:

  • abhängige Beschäftigung – der Angehörige arbeitet weisungsgebunden gegen ein übliches Entgelt und ist wie eine fremde Arbeitskraft in den Betrieb eingegliedert; dann besteht in der Regel Sozialversicherungspflicht.
  • selbstständige Tätigkeit (Mitunternehmerschaft) – der Angehörige trägt unternehmerische Verantwortung, hat weitreichende Mitbestimmungsrechte und bestimmt seine Arbeit im Wesentlichen selbst; dann kann Versicherungsfreiheit vorliegen.
  • familienhafte Mitarbeit – eine gelegentliche, unregelmäßige Aushilfe zu unüblichen Bedingungen, bei der Leistung und Gegenleistung in keinem ausgewogenen Verhältnis stehen; hier besteht keine Sozialversicherungspflicht.

Für ein abhängiges Arbeitsverhältnis – und damit in der Regel Sozialversicherungspflicht – sprechen insbesondere: Eingliederung wie eine fremde Arbeitskraft, ein angemessenes Gehalt, für das Lohnsteuer abgeführt und das als Betriebsausgabe verbucht wird, die Bindung an das Weisungsrecht des Arbeitgebers und die Beschäftigung anstelle einer anderen Arbeitskraft. Je weniger dieser Kriterien erfüllt sind und je mehr unternehmerische Verantwortung der Angehörige trägt, desto eher liegt eine selbstständige Mitunternehmerschaft vor.

Ein wichtiger Hinweis zur familienhaften Mitarbeit: Weil Leistungen an mitarbeitende Angehörige häufig aus einer ohnehin bestehenden Unterhaltsverpflichtung resultieren, gelten sie oft nicht als Gegenleistung für erbrachte Arbeit – ein zentrales Abgrenzungsmerkmal gegenüber einem echten Beschäftigungsverhältnis.

Statusklärung für Familienangehörige

Für Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge (Kinder, Enkel) des Arbeitgebers wird die Statusklärung obligatorisch und automatisch ausgelöst: Bei der Anmeldung zur Sozialversicherung setzt der Arbeitgeber ein besonderes Statuskennzeichen, das ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund anstößt. Diese automatische Prüfung bei Neuanmeldungen gilt für Abkömmlinge seit 2008.

Bei älteren Arbeitsverhältnissen, die vor Einführung dieser automatischen Prüfung aufgenommen wurden, ist der Status häufig noch ungeklärt. In diesem Fall sollte ein Statusfeststellungsverfahren nachgeholt werden – ein ungeklärter Status kann sonst zu Beitragsnachforderungen oder zu verweigerten Leistungen im Bedarfsfall führen.

  • Nein. Entscheidend ist, wie die Mitarbeit tatsächlich gelebt wird – nur bei Mitunternehmerschaft oder familienhafter Mitarbeit besteht keine Pflicht.

  • Bei einer Neuanmeldung nicht – das Statusfeststellungsverfahren wird automatisch über das Statuskennzeichen ausgelöst.

  • Ältere Verhältnisse wurden oft nie geprüft; hier lässt sich die Klärung jederzeit über ein Statusfeststellungsverfahren nachholen.

Kostenloser SV-Check

In 2 Minuten wissen Sie, ob Sie sozialversicherungsfrei sind

Beantworten Sie vier kurze Fragen zu Ihrer Position und Beteiligung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer individuellen, kostenlosen Ersteinschätzung Ihres sozialversicherungsrechtlichen Status.

  • Ohne Verpflichtung
  • Persönliche Einschätzung durch Fachanwalt
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
Sie sind?*