Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Gesellschafter / Geschäftsführer

Gesellschafter-Geschäftsführer gehören zu einem Personenkreis, bei dessen Angehörigen häufig Probleme bei der Ermittlung des Sozialversicherungsstatus auftreten. Das liegt daran, dass sie als Gesellschafter als Unternehmer gelten, in ihrer Funktion als Geschäftsführer jedoch Angestellte des Unternehmens sind. Als Unternehmer gilt für sie Sozialversicherungsfreiheit. Als Angestellte unterliegen sie hingegen der Sozialversicherungspflicht und müssten Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Daher ist es häufig notwendig, dass durch eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Gesellschafter-Geschäftsführer ihren Sozialversicherungsstatus ermitteln lassen.

Sozialversicherungsstatus verbindlich ermitteln lassen

Durch eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung können Gesellschafter-Geschäftsführer verbindlich prüfen lassen, welche der beiden Tätigkeiten, die sie ausüben, überwiegt und für die Bestimmung des Sozialversicherungsstatus ausschlaggebend ist. Eine solche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung für Gesellschafter-Geschäftsführer wird in Form eines Statusfeststellungsverfahren durchgeführt. Anders als bei vielen anderen Personengruppen muss eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vom Gesellschafter-Geschäftsführer seit einigen Jahren nicht mehr beantragt werden.

Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren

Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung für Gesellschafter-Geschäftsführer wird seit 2005 im sogenannten obligatorischen Statusfeststellungsverfahren automatisch ermittelt. Das geschieht, sobald der Arbeitgeber für das betreffende Arbeitverhältnis eine DEÜV-Meldung vornimmt. Er erhält dann von der Krankenkasse einen Fragebogen, in dem verschiedene Auskünfte zum Arbeitsverhältnis, zum Arbeitnehmer und auch zum Arbeitgeber gemacht werden müssen. Diese Daten leitet die Krankenkasse an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund weiter, die für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Gesellschafter-Geschäftsführer zuständig ist.

Kriterien für Sozialversicherungsfreiheit

Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird dem Gesellschafter-Geschäftsführer Sozialversicherungsfreiheit zugesprochen, wenn er als Gesellschafter über umfassendes Mitbestimmungsrecht im Unternehmen verfügt. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass das Angestelltenverhältnis so gestaltet ist, dass es als selbstständige Tätigkeit angesehen werden kann.

Eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht anhand der Gesellschafterbeteiligung ist möglich, wenn der Gesellschafter:

  • aufgrund einer Beteiligungsmehrheit auch über eine Stimmmehrheit verfügt und damit entscheidenden Einfluss auf das Unternehmen nehmen kann
  • zwar nicht über eine Beteiligungsmehrheit, dafür aber über eine Sperrminorität oder als einziger über relevantes Fachwissen verfügt, aufgrund dessen er die Geschicke des Unternehmens de facto mitbestimmen kann

Eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht anhand des Angestelltenverhätnisses ist möglich, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer:

  • nicht weisungsgebunden ist
  • gewinnabhängig bezahlt wird
  • vom Selbstkontrahierungsverbot gemäß § 181 BGB befreit ist
  • über Arbeitszeit, -art, -ort und -umfang frei bestimmen kann
  • das Unternehmen eigenständig rechtlich nach außen vertreten kann