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Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Familienangehörige

Eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist für Familienangehörige, die in einem Familienunternehmen mitarbeiten, häufig besonders schwierig. Das liegt unter anderem daran, dass sie nicht immer so wie andere Angestellte in das Unternehmen eingegliedert sind, bzw. häufig über mehr Rechte als diese verfügen. Häufig tragen sie auch einen Teil des unternehmerischen Risikos mit oder haften finanziell für das Unternehmen. Eine verbindliche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist daher für Familienangehörige gerade in Familienunternehmen besonders wichtig.

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Familienangehörigen nicht immer einfach

Erfolgt keine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Familienangehörigen und werden nach eigenem Ermessen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt oder auch nicht, können sich daraus schwerwiegende Konsequenzen ergeben. Zum Beispiel:

  • Beitragsnachforderung für mehrere Jahre
  • Keine Leistungsansprüche trotz gezahlter Beiträge

Zu Beitragsnachforderungen kann es zum Beispiel kommen, wenn in dem Glauben, es bestehe keine Sozialversicherungspflicht, Beiträge nicht gezahlt wurden, obwohl tatsächlich Sozialversicherungspflicht bestand. Umgekehrt kann es passieren, dass über Jahre hinweg Versicherungsbeiträge gezahlt wurden und im Bedarfsfall die entsprechenden Leistungen versagt werden, weil überhaupt keine Sozialversicherungspflicht bestanden hat. Alleine aus den Beitragszahlung ergibt sich nämlich noch kein Leistungsanspruch.

Automatische sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Familienangehörigen
Um diesen in jedem Fall sehr unangenehmen und unter Umständen sogar existenzbedrohenden Konsequenzen zu entgehen, sollte eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Familienangehörigen im eigenen Unternehmen niemals eigenmächtig erfolgen. Stattdessen sollten Beiträge nur aufgrund eines verbindlichen Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle Deutsche Rentenversicherung Bund gezahlt oder nicht gezahlt werden. Seit 2008 erfolgt eine verbindliche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung für Familienangehörige bereits automatisch bei der Anmeldung eines neuen Arbeitsverhältnisses. Eine Überprüfung älterer Arbeitsverhältnisse kann sowohl von den Arbeitgebern als auch von den Arbeitnehmern beantragt werden. Stellt sich dabei heraus, dass ohne Sozialversicherungspflicht Beiträge gezahlt wurden, können die Betroffenen sich diese häufig zurückerstatten lassen.