Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Sozialversicherungspflichtiger Job


Immer wieder kommt es vor, dass nicht ganz klar ist, ob ein Beschäftigungsverhältnis ein sozialversicherungspflichtiger Job ist oder nicht. Die Kriterien für die Sozialversicherungspflicht können durchaus unterschiedlich sein, weshalb eine klare Bestimmung auch nicht immer ganz einfach ist. In Zweifelsfällen ist es immer ratsam mit einem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund klären zu lassen, ob ein sozialversicherungspflichtiger Job vorliegt oder nicht.

Wird der Sozialversicherungsstatus nicht verbindlich geklärt, kann dies gravierende Konsequenzen haben. Zum Beispiel können die Sozialversicherungsträger nicht gezahlte Beiträge für bis zu vier Jahre rückwirkend nachfordern. Außerdem können den betroffenen Personen Leistungen im Bedarfsfall verweigert werden, wenn sich herausstellt, dass sie zwar Beiträge gezahlt haben, jedoch kein sozialversicherungspflichtiger Job vorgelegen hat.

Sozialversicherungsfreier oder sozialversicherungspflichtiger Job?

In vielen Fällen ist es schwer zu beurteilen, ob ein sozialversicherungspflichtiger Job vorliegt oder nicht. Das liegt vor allem daran, dass viele verschiedene Kriterien einen Einfluss auf die Beurteilung haben und häufig auch Sonderregelungen eine Rolle spielen.

Als ungefähre Richtlinie lässt sich jedoch sagen, dass abhängige Beschäftigungsverhältnisse ab einem Lohn von mehr als 450 Euro versicherungspflichtig sind. Im Gegensatz dazu stehen die selbstständigen Tätigkeiten, die in der Regel sozialversicherungsfrei sind. Wichtig ist jedoch auch zu wissen, dass es in beiden Bereichen immer auch Ausnahmen von diesen Regeln gibt. Zum Beispiel kann auch eine selbstständige Tätigkeit als sozialversicherungspflichtiger Job beurteilt werden.

Umgekehrt kann auch ein sozialversicherungspflichtiger Job unter bestimmten Voraussetzungen sozialversicherungsfrei werden. Das gilt häufig für bestimmte Führungstätigkeiten, die oft mit einer sozialversicherungsfreien selbstständigen Tätigkeit vergleichbar sein können.

Prüfen lassen, ob sozialversicherungspflichtiger Job vorliegt

Um verbindlich prüfen zu lassen, ob ein sozialversicherungspflichtiger Job vorliegt, sollten die betroffenen Personen ein Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund gemäß § 7a SGB IV beantragen. In einem solchen Verfahren werden alle relevanten Faktoren überprüft und genau ermittelt und verbindlich festgelegt, ob ein sozialversicherungspflichtiger Job im Einzelfall vorliegt.