Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern


Abhängig von den individuellen Gegebenheiten kann Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern sehr schwierig zu bestimmen sein. Auf der einen Seite sind sie zwar Angestellte eines Unternehmens und unterliegen als solche grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht. Abhängig von ihren Befugnissen und der Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses können sie jedoch in vielen Fällen auch sozialversicherungsfrei sein.

Aufgrund der schwierigen Lage sollte daher die Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern in jedem Fall im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens verbindlich geprüft und festgelegt werden. Davon profitieren nicht nur die betroffenen Arbeitnehmer sondern auch deren Arbeitgeber. Stellt sich nämlich im Nachhinein heraus, dass für ein Arbeitsverhältnis Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern bestanden hat, müssen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer die nicht gezahlten Beiträge nachträglich zahlen.

Kriterien für Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern

Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern liegt vor allem immer dann vor, wenn bei dem betreffenden Arbeitsverhältnis die Eigenschaften eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses überwiegen. Das ist der Fall, wenn zum Beispiel folgende Kriterien gelten:

  • Es besteht Weisungsbindung
  • Die Bezahlung erfolgt regelmäßig und unabhängig vom Gewinn des Unternehmens
  • Über Arbeitszeit, -ort, -art und -umfang kann nicht frei entschieden werden
  • Es besteht keine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot gemäß § 181 BGB
  • Der Arbeitnehmer kann das Unternehmen nicht eigenständig rechtlich nach außen vertreten

Wann besteht keine Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern?

Je stärker die genannten Kriterien für eine Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern nicht erfüllt werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sozialversicherungsfreiheit besteht. Die Übergänge zwischen den beiden Sozialversicherungsstatus sind jedoch mitunter fließend und für die Betroffenen kaum auszumachen.

Ein wichtiges Kriterium gegen die Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern ist deren Beteiligung als Gesellschafter am Unternehmen. Ist eine Beteiligung gegeben, kann nur bei geringer Beteiligung ohne ausreichende Möglichkeiten zur Mitbestimmung im Unternehmen Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern vorliegen.

Verbindliche Beurteilung der Versicherungspflicht

Weil in den meisten Fällen nur schwer zu beurteilen ist, ob die Kriterien für Versicherungspflicht oder für -freiheit überwiegen, sollte eine Beurteilung durch ein Statusfeststellungsverfahren vorgenommen werden. In dem Verfahren wird die Versicherungspflicht für den Einzelfall unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren ermittelt und verbindlich festgelegt.