Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

Home » Sozialversicherungspflicht » Sozialversicherungspflicht Treuhandverhältnis

Sozialversicherungspflicht Treuhandverhältnis

Was gilt bezüglich der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung in einem Treuhandverhältnis?

 

Hiervon spricht man, wenn ein Außenstehender (Treugeber) einem anderen (Treuhänder) in einem Treuhandvertrag das Kapital für die GmbH zur Verfügung stellt.

Dann kann die Konstellation i.E. so sein, dass der Treuhänder Weisungen des Treugebers zu befolgen hat und damit sein Handeln fremdbestimmt ist. Wenn der Treuhänder jedoch „sein Entgelt nicht vom Treugeber, sondern von der Gesellschaft erhält und im Verhältnis zum Treugeber nicht bloß eine Arbeitsleistung, sondern einen bestimmten Erfolg seiner Arbeitskraft schuldet, ist ein Beschäftigungsverhältnis zum Treugeber regelmäßig zu verneinen“.

Ferner kann Versicherungsfreiheit für den Treuhänder einer Familien-GmbH bestehen, wenn er die Wahrnehmung der Interessen von Angehörigen übernommen hat.

 

Zum Ausnahmefall einer verdeckten Treuhand in einer Familien-GmbH mit Versicherungspflicht siehe BSG vom 25.01.2006.