Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Sozialversicherungspflicht mitarbeitender Gesellschafter GmbH


Ob ein mitarbeitender Gesellschafter einer GmbH der Sozialversicherungspflicht unterliegt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine korrekte Beurteilung kann daher im Einzelfall sehr kompliziert sein und von vielen verschiedenen Umständen abhängen. Treten Zweifel an der Sozialversicherungspflicht mitarbeitender Gesellschafter einer GmbH auf, sollte für die betreffenden Personen in jedem Fall ein Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt werden.

Nur durch die verbindliche Prüfung und Festlegung der Sozialversicherungspflicht mitarbeitender Gesellschafter einer GmbH können spätere, mitunter sehr gravierende Konsequenzen vermieden werden.

Maßgebliche Faktoren bei der Bestimmung der Sozialversicherungspflicht mitarbeitender
Gesellschafter GmbH

Die Sozialversicherungspflicht mitarbeitender Gesellschafter in einer GmbH wird maßgeblich durch zwei Faktoren bestimmt:

  • Art und Umfang der Beteiligung am Unternehmen
  • Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses im Unternehmen

Aufgrund seiner Funktion als Teilhaber des Unternehmens unterliegt ein mitarbeitender Gesellschafter einer GmbH gewöhnlich nicht der Sozialversicherungspflicht. Nur wenn der betroffene Teilhaber in sehr geringem Umfang mit begrenzten Einflussmöglichkeiten am Unternehmen beteiligt ist, kann er versicherungspflichtig werden. Aber auch in diesen Fällen ist Sozialversicherungsfreiheit möglich, wenn das Beschäftigungsverhältnis im Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllt.

Versicherungsfreiheit aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses

Je nach der Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses kann es durchaus geschehen, dass keine Sozialversicherungspflicht für mitarbeitende Gesellschafter einer GmbH besteht, auch wenn diese nur in geringem Umfang am Unternehmen beteiligt sind. Dazu muss das Beschäftigungsverhältnis insbesondere folgende Kriterien erfüllen:

  • Es liegt Weisungsfreiheit vor
  • Die betreffende Person kann frei über Art, Ort, Umfang und Zeit der Arbeit verfügen
  • Die Bezahlung erfolgt in Abhängigkeit vom Gewinn des Unternehmens
  • Es liegt Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot gemäß § 181 BGB vor

In Zweifelsfällen Sozialversicherungspflicht mitarbeitender Gesellschafter einer GmbH prüfen lassen

Bereits bei geringen Zweifeln an der Sozialversicherungspflicht mitarbeitender Gesellschafter einer GmbH sollte diese verbindlich in einem Statusfeststellungsverfahren überprüft werden. Gemäß § 7a SGB IV kann ein solches Verfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden. Ist die betreffende Person als Geschäftsführer im Unternehmen tätig, also ein Gesellschaftergeschäftsführer, wird ein Statusfeststellungsverfahren automatisch bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses automatisch eingeleitet.