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Sozialversicherungspflicht Kommanditist


Wie bei vielen anderen Unternehmensteilhabern auch, ist die Sozialversicherungspflicht bei einem Kommanditisten mitunter schwer zu bestimmen. Das gilt vor allem immer dann, wenn er neben seiner Funktion als Teilhaber eines Unternehmens auch noch Beschäftigter dieses Unternehmens ist.

In solchen häufig sehr komplizierten Fällen sollte ein betroffener Kommanditist seine Sozialversicherungspflicht in einem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund verbindlich prüfen und festlegen lassen. Das Ergebnis eines solchen Verfahrens ist für alle Sozialversicherungsträger verbindlich und wird von diesen auch anerkannt. Durch die verbindliche Klärung der Sozialversicherungspflicht erhält der Kommanditist außerdem Rechtssicherheit und Klarheit über seine Beitragspflichten.

Wann betrifft Sozialversicherungspflicht Kommanditist?

Sozialversicherungspflicht für einen Kommanditist liegt vor allem immer dann vor, wenn er neben seiner Eigenschaft als Teilhaber des Unternehmens gleichzeitig auch noch in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis für das Unternehmen tätig ist. Dabei gilt jedoch, dass er per Gesetz von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist, sofern die übrigen Gesellschafter einer entsprechenden Ausnahme nicht einstimmig zustimmen.

Ist diese Ausnahmeregelung der Fall, besteht für die Geschäftsführertätigkeit keine Sozialversicherungspflicht für den Kommanditisten, wenn er weitestgehend unabhängig geschäftsführend tätig sein kann.

Für jedes andere abhängige Beschäftigungsverhältnis gilt jedoch, dass der Kommanditist der Sozialversicherungspflicht wie jeder andere Arbeitnehmer auch unterliegt.

In Zweifelsfällen sollte Kommanditist Sozialversicherungspflicht verbindlich klären lassen

Bestehen Zweifel daran, ob ein Kommanditist der Sozialversicherungspflicht unterliegt, sollte er in jedem Fall seinen Versicherungsstatus in einem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund verbindlich prüfen lassen.

Dazu muss er einen Antrag bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen. In den notwendigen Antragsformularen muss er dazu umfangreiche Angaben zu seiner Tätigkeit machen. Auch der Arbeitgeber wird befragt und muss Auskunft zum Beschäftigungsverhältnis erteilen.

Anhand der Angaben in den Antragsunterlagen wird im Statusfeststellungsverfahren geprüft, ob aufgrund der individuellen Gegebenheiten Sozialversicherungspflicht für den Kommanditisten besteht. Das Ergebnis wird in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt und ist rechtsmittelfähig. Das heißt, der betroffene Antragsteller kann Widerspruch und auch Klage gegen das Ergebnis einlegen.