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Sozialversicherungspflicht GmbH Gesellschafter


Die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht für GmbH Gesellschafter stellt immer wieder ein Problem für die Betroffenen dar. Insbesondere wenn die betroffene Person weiteren Beschäftigungen im Unternehmen nachgeht, treten häufig Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Sozialversicherungspflicht des GmbH Gesellschafters auf. Das ist zum Beispiel oft der Fall bei:

  • Gesellschaftergeschäftsführern
  • Mitarbeitenden Gesellschaftern

Bei diesen Personen ist die Beurteilung ihres Sozialversicherungsstatus besonders schwierig, weil sie einerseits Angestellte des Unternehmens sind, gleichzeitig aber auch Anteilseigner, die die Geschicke des Unternehmens bestimmen können. Eine verbindliche Klärung der Sozialversicherungspflicht ist für GmbH Gesellschafter jedoch sehr wichtig, weil sich ansonsten schwerwiegende Konsequenzen ergeben können.

Wann besteht keine Sozialversicherungspflicht in GmbH für Gesellschafter

Keine Sozialversicherungspflicht für GmbH Gesellschafter besteht in der Regel dann, wenn sie ausschließlich Anteilseigner des Unternehmens sind. Sind sie darüber hinaus gleichzeitig auch als Angestellte für das Unternehmen tätig, ist entscheidend welche ihrer beiden Tätigkeiten überwiegt. Es besteht in der Regel keine Sozialversicherungspflicht für Gesellschafter einer GmbH, wenn sie:

  • Als Mehrheitsgesellschafter über umfangreiche oder sogar alleinige Bestimmungsmöglichkeiten im Unternehmen verfügen
  • Minderheitsgesellschafter sind, jedoch aufgrund einer Sperrminorität entscheidenden Einfluss auf das Unternehmen nehmen können oder die Geschicke des Unternehmens aufgrund von Fach- oder Branchenwissen, über das sie als einzige im Unternehmen verfügen, maßgeblich beeinflussen können

Kriterien für Sozialversicherungspflicht für GmbH Gesellschafter

Verfügt die betroffene Person nicht über die ausreichenden Mitbestimmungsmöglichkeiten im Unternehmen, besteht dennoch die Möglichkeit, dass keine Sozialversicherungspflicht für den GmbH Gesellschafter vorliegt. Das ist vor allem immer dann der Fall, wenn ein weiteres weisungsfreies Beschäftigungsverhältnis im Unternehmen zum Beispiel als Geschäftsführer ausgeübt wird.

Aufgrund dieser Möglichkeiten besteht Sozialversicherungspflicht für GmbH Gesellschafter vor allem dann, wenn sie keine Mitbestimmungsmöglichkeiten im Unternehmen haben und gleichzeitig abhängig im Unternehmen beschäftigt sind.

Verbindliche Klärung der Sozialversicherungspflicht GmbH Gesellschafter mit Statusfeststellungsverfahren

Eine verbindliche Klärung der Sozialversicherungspflicht für GmbH Gesellschafter sollte bei Zweifelsfällen in jedem Fall in einem Statusfeststellungsverfahren erfolgen. Ein solches Verfahren kann bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden.