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Beitragsrückerstattung durch Befreiung von Sozialversicherung sichern

21. November, 2016

Wer Sozialversicherungsbeiträge zahlt ohne versicherungspflichtig zu sein, geht ein hohes Risiko ein. Sozialversicherungsträger können im Bedarfsfall Leistungen verweigern. Häufig ist ein fälschlich angenommener Sozialversicherungsstatus Grund für unnötige Beitragszahlungen. Eine Befreiung von der Sozialversicherung schafft Rechtssicherheit. Darüber hinaus können für viele Jahre Sozialversicherungsbeiträge zurückgefordert werden.


Bei bestimmten Personen Unklarheiten besonders häufig

Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus und der damit verbundenen Beitragspflicht zur Sozialversicherung treten vor allem immer dann auf, wenn unklar ist, ob eine Person als selbstständig oder abhängig beschäftigt einzustufen ist. Das ist bei bestimmten Personengruppen besonders oft der Fall:

  • Gesellschafter, Geschäftsführer und Gesellschaftergeschäftsführer
  • Mitarbeitende Familienangehörige sowie Lebens- und Ehepartner
  • Vorstände
  • Existenzgründer
  • Selbstständige, die vorrangig für einen Auftraggeber tätig sind

Statusfeststellungsverfahren bringt Klarheit

Eine verbindliche Klärung des Sozialversicherungsstatus ist durch ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV möglich. Das Verfahren führt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durch. Einen Antrag auf eine Statusprüfung kann jede Person mit berechtigten Zweifeln am aktuellen Status stellen. Im Rahmen des Verfahrens wird der Sozialversicherungsstatus einer Person geprüft und verbindlich festgelegt. Das schafft die benötigte Rechtssicherheit. Wird Sozialversicherungsfreiheit bestätigt, lassen sich außerdem Sozialversicherungsbeiträge für viele Jahre rückwirkend von den Sozialversicherungsträgern zurückfordern.


Welche Beiträge lassen sich zurückfordern?

Stellt sich heraus, dass in der Vergangenheit Sozialversicherungsfreiheit bestanden hat, können Sozialversicherungsbeiträge in der Regel für vier Jahre rückwirkend zurückgefordert werden. Das gilt allerdings nur, solange in diesem Zeitraum keine Leistungen des jeweiligen Sozialversicherungsträgers in Anspruch genommen wurden. In der Rentenversicherung ist das häufig der Fall. In der Krankenversicherung kann der Erstattungszeitraum in den meisten Fällen nicht vollständig ausgeschöpft werden, da die meisten Personen die Krankenversicherung regelmäßig in Anspruch nehmen.


Beratung in Anspruch nehmen

Die Befreiung von der Sozialversicherung im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens ist für Laien mit einigen Fallstricken versehen. Es empfiehlt sich daher immer, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise lassen sich auch Beiträge im größten Umfang zurückfordern.