Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Befreiung Sozialversicherungspflicht


Für die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland gilt, dass sie der Pflicht zur Versicherung in der Sozialversicherung unterliegen. Unter bestimmten Voraussetzungen und für bestimmte Personenkreise ist jedoch auch eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht möglich. Sie kann dabei zum Beispiel erfolgen für:

  • einzelne Bereiche der Sozialversicherung
  • alle Bereiche der Sozialversicherung

Für wen ist eine Befreiung von Sozialversicherungspflicht möglich?

Bei der Befreiung von Sozialversicherungspflicht muss man unterscheiden zwischen einer Befreiung von Sozialversicherungspflicht:

  • von Amts wegen
  • auf Antrag

Unter der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht von Amts wegen versteht man in der Regel die Sozialversicherungsfreiheit für bestimmte Personenkreise aufgrund rechtlicher Bestimmungen und Gesetze. Auf diese Weise sind zum Beispiel folgende Personenkreise von der Sozialversicherung befreit:

  • Selbstständige (Mit Ausnahmen!)
  • Beamte
  • Privatlehrer
  • Vorstände von Aktiengesellschaften (Nur in Teilen der Sozialversicherung)
  • Geringfügig Beschäftigte (gilt nicht für Rentenversicherung)

Für die genannten Personenkreise gilt, dass die Sozialversicherungsfreiheit automatisch von Gesetzes wegen gilt, das heißt, dass sie keinen Antrag stellen müssen.

Befreiung Sozialversicherungspflicht auf Antrag

Auch für viele Personenkreise, für die keine Befreiung von Sozialversicherungspflicht per Gesetz vorliegt, ist eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht ganz oder in Teilen möglich. In Teilen können sich zum Beispiel geringfügig Beschäftigte befreien lassen. Sie sind nur in der Rentenversicherung pflichtversichert, können sich hiervon aber per Antrag befreien lassen.

Für viele Personen ist außerdem eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht im Bereich der Krankenversicherung möglich. Das ist immer dann der Fall, wenn eine Person ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze hat. Diese Grenze wird jährlich neu berechnet.

Befreiung Sozialversicherungspflicht über Statusfeststellungsverfahren

Eine weitere Möglichkeit zur Befreiung von der Sozialversicherungspflicht stellt ein Statusfeststellungsverfahren dar. In einem solchen Verfahren können Personen in Zweifelsfällen ihren Sozialversicherungsstatus klären lassen. Dabei wird geprüft, ob die betreffende Person sozialversicherungspflichtig ist oder nicht.

Dieses Verfahren eignet sich jedoch nur, wenn berechtigte Zweifel am Sozialversicherungsstatus bestehen. Zweifel am Sozialversicherungsstatus bestehen häufig zum Beispiel bei:

  • Gesellschaftergeschäftsführern
  • Mitarbeitenden Gesellschaftern
  • Mitarbeitenden Familienangehörigen und Abkömmling des Arbeitgebers
  • Fremdgeschäftsführern