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Befreiung Sozialversicherungspflicht Geschäftsführer


Grundsätzlich gilt, dass in Deutschland angestellte Arbeitnehmer in der Sozialversicherung pflichtversichert sind. Es gibt jedoch bestimmte Personengruppen, für die eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht möglich ist. Geschäftsführer gehören zum Beispiel dazu. Für Geschäftsführer ist eine Befreiung von Sozialversicherungspflicht möglich, weil sie häufig aufgrund ihrer Verantwortung und ihrer Befugnisse in einem Unternehmen in vielen Fällen mit Selbstständigen gleichgesetzt werden können.

Sie gelten dann sozialversicherungsrechtlich als Selbstständige, obwohl sie angestellte Arbeitnehmers eines Unternehmens sind. Für eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht müssen die Geschäftsführer jedoch eine Reihe von Kriterien erfüllen, bevor sie sich von der Sozialversicherung befreien und privat absichern können.

Kriterien für Befreiung SozialversicherungspflichtGeschäftsführer

Eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht ist für Geschäftsführer nur möglich, wenn sie verschiedene Kriterien erfüllen. Insbesondere die folgenden Punkte müssen zutreffen:

  • Ort, Art, Umfang und Dauer der Arbeit können frei bestimmt werden
  • Es liegt eine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot gemäß § 181 BGB vor
  • Die Arbeitsvergütung ist abhängig vom Gewinn des Unternehmens
  • Der Betroffene kann das Unternehmen selbstständig rechtlich nach außen vertreten

In den allermeisten Fällen ist eine Befreiung von Sozialversicherungspflicht für Geschäftsführer möglich, wenn sie als Gesellschafter am Unternehmen beteiligt sind. In diesen Fällen ist eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht für den Gesellschafter-Geschäftsführer möglich, wenn folgendes für sie gilt:

  • Es liegt eine Beteiligung am Unternehmen von mehr als 50 % vor, aufgrund derer ein entsprechend großes Mitsprache- und Entscheidungsrecht im Unternehmen besteht
  • Die Beteiligung am Unternehmen liegt unter 50 %, der Gesellschafter-Geschäftsführer verfügt jedoch über eine Sperrminorität oder als einziger im Unternehmen über relevantes Fach- oder Branchenwissen und kann so die Geschicke des Unternehmens massiv mitbestimmen

Umsetzung der Befreiung von Sozialversicherungspflicht für Geschäftsführer

Werden die genannten Kriterien vom Geschäftsführer erfüllt, ist eine Befreiung von Sozialversicherungspflicht möglich. Dazu benötigt er eine verbindliche Festlegung seiner Sozialversicherungsfreiheit. Die erhält er in einem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie prüft für den Einzelfall, ob die notwendigen Kriterien für eine Sozialversicherungsfreiheit erfüllt werden.