Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Befreiung Sozialversicherung GmbH Geschäftsführer

In vielen Fällen ist es möglich, eine Befreiung Sozialversicherung GmbH Geschäftsführer zu erwirken. Eine Befreiung Sozialversicherung ist für GmbH Geschäftsführer häufig möglich, obwohl sie rechtlich gesehen Angestellte eines Unternehmens und damit eigentlich sozialversicherungspflichtig sind. Weil Geschäftsführer in der Regel aber über umfassende Rechte und Befugnisse verfügen und häufig auch unternehmerisches Risiko tragen, werden sie sozialversicherungsrechtlich in vielen Fällen als sozialversicherungsfreie Selbstständige eingestuft.

Für Befreiung Sozialversicherung GmbH Geschäftsführer Sozialversicherungsstatus prüfen lassen

Um eine Befreiung von Sozialversicherung für GmbH Geschäftsführer zu erlangen, muss in einem ersten Schritt die Sozialversicherungsfreiheit der betreffenden Person verbindlich festgestellt werden. Eine solche verbindliche Prüfung und Festlegung des Sozialversicherungsstatus findet im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle Deutsche Rentenversicherung Bund statt. Das Statusfeststellungsverfahren können sowohl der Geschäftsführer selbst als auch sein Arbeitgeber oder beide gemeinsam beantragen. Dazu müssen sie einen entsprechenden Antrag stellen, in dem sie präzise Angaben zum Arbeitsverhältnis machen müssen. Anhand dieser Angaben wird geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen für eine Befreiung von der Sozialversicherung für den GmbH Geschäftsführer erfüllt werden.

Damit die Sozialversicherungsfreiheit bestätigt werden kann, sollten insbesondere die folgenden Kriterien von dem Arbeitsverhältnis möglichst umfassend erfüllt werden:

  • Es besteht keine Weisungsbindung
  • Der Geschäftsführer kann frei über Art, Zeit, Ort und Umfang seiner Arbeit bestimmen
  • Es liegt eine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot gemäß § 181 BGB vor
  • Die Bezahlung erfolgt gewinnabhängig
  • Der Geschäftsführer kann die GmbH eigenständig rechtlich nach außen vertreten

Automatische Statusfeststellung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Ist der Geschäftsführer gleichzeitig auch noch als Gesellschafter am Unternehmen beteiligt, ist er also Gesellschafter-Geschäftsführer, wird seit 2005 eine automatische Überprüfung der Sozialversicherungspflicht durchgeführt. In diesem Fall muss kein neues Statusfeststellungsverfahren durchgeführt werden.

Eine Befreiung von der Sozialversicherung für GmbH Geschäftsführer ist von dem Ergebnis des Statusfeststellungsverfahrens abhängig. Sind die notwendigen Kriterien erfüllt und wird Sozialversicherungsfreiheit bestätigt, steht einer Befreiung Sozialversicherung für GmbH Geschäftsführer nichts mehr im Weg.